Erstellt am 21.02.2006 um 12:26 Uhr von Frank B.
Ja sicher, auch wenn´s bürokratisch klingt, lass dir die Anforderung der Briefwahlunterlagen schriftlich bestätigen. Vordrucke sind in den meisten Softwares enthalten.
Mit dem Vordruck kann man dann am Wahltag den Wähler auf der Wählerliste kenntlich machen.
Erstellt am 21.02.2006 um 12:27 Uhr von Frank B.
Antwort gilt sofern du Vorsitzender bist!
Ansonsten den Kollegen zum Vorsitzenden schicken.
Erstellt am 21.02.2006 um 12:28 Uhr von w-j-l
Natürlich darfst Du das.
Du solltest in jedem Falle beachten, dass der Kollege einen freien (freigestempelten) Rückumschlag erhhält, falls er den Wahlumschlag nicht mir der betrieblichen Hauspost wieder zurücksenden kann.
Gruesse
w-j-l