Beschaffenheit der Wahlurne und Siegel - wo steht etwas dazu geschrieben?
Moin Moin erstmal Bei uns stehen BR-Wahlen an, welche über drei Tage angesetzt sind, und ich bin als einer von zwei Wahlhelfern benannt worden. Die zwei Wahlhelfer wurden zu einer Sitzung des Wahlvorstandes eingeladen um uns das "drumherum" zum Ablauf unserer Tätigkeit zu informieren. In dieser Sitzung wurde auch die "Wahlurne" gezeigt und, wie der Vorstand es bezeichnete, "versiegelt" und mittels eines Schlosses verschlossen. Jetzt zu meinem "Problem": Das sogenannte "Siegel" ist ein Aufkleber der bei uns in der Firma an jedem Ort jedem zugänglich ist und nur mit einem schriftlichen Datum versehen wurde. Die Klappe, in dem sich auch der Schlitz zum Einwerfen der Umschläge befindet, ist trotz des Schlosses und einer an der Innenseite der Klappe durch Klebeband angebrachten Pappe, die das entnehmen der Umschläge verhindern soll, ca. 1cm weit zu öffnen. Meine Frage nun: Ist das so zulässig(Ich meine nicht), wie muss das Siegel beschaffen sein und viel wichtiger noch, muss ich Einspruch gegen den Zustand der Urne einlegen, da mir der Zustand ja bekannt ist und wenn ja, wo finde ich entsprechende Gesetze bzw. Kommentare auf die ich mich berufen kann. Leider habe ich bisher, trotz intensiver Suche, keine entsprechenden Texte gefunden.
Community-Antworten (8)
20.02.2006 um 19:23 Uhr
Hatten ein ähnliches Problem. Ich glaube Fayence hatte da eine gute Idee und zwar das 3 Leute auf dem Siegel unterschreiben. Nun sollte dieses "Siegel" aber so beschaffen sein, daß man es nicht lösen kann, ohne es zu zerstören. Nach Abgabe der Stimmen, sollte auch der Schlitz der Urne komplett mit einem vorher unterschriebenen Papierstreifen zugeklebt werden. Wenn Zweifel bestehen, Urne mit einer DigiCam fotographieren und den Zustand der Urne unter Zeugen protokollieren. Zeugen unterschreiben lassen. Wenn sich der Urnendeckel heben läßt, so das sich Zettel nachschieben lassen, ist das in jedem Fall unzulässig. An dieser Stelle muß auch gesiegelt werden, so das ein Anheben des Deckels das Siegel zerstören würde.
20.02.2006 um 19:35 Uhr
Moin Moin erstmal Danke schonmal für die schnelle Antwort. Das mit den Unterschriften auf dem "Siegel" wurde von uns(Wahlhelfern) in der Sitzung auch vorgeschlagen, jedoch der "Vorstand" weigerte sich vehemennt dagegen, mit der Begründung, das der Vorgang des "Versiegelns" in der vorhergehenden Sitzung anders beschlossen wurde(wehe dem der Böses dabei denkt ggg). Blos, muss ich jetzt schon Einspruch erheben oder kann ich die Wahl erst nach Beendigung anfechten, das wäre Interessant zu erfahren.
mfg
20.02.2006 um 20:32 Uhr
Der WV kann nicht machen was er will. Sofort Einspruch einlegen. Wenn der WV nicht zuckt, dann schonmal darauf verweisen, daß in diesem Fall die Anfechtung droht. Alles genau mit Fotos und Zeugenunterschriften protokollieren. Was der WV beschließt ist völlig unerheblich, wenn er gegen Verordnungen verstößt. Hier drängt sich mir der Verdacht auf, daß manipuliert werden soll, denn wieso will sich der WV gegen die o.g Form der Siegelung sträuben, daraus entsteht doch kein Verlust ?
20.02.2006 um 21:18 Uhr
Hallo Gevatter, an dieser Stelle drängt sich mir die Frage nach Deiner Berichterstattung auf. Ich denke, Du kannst hier noch einen speziellen Beitrag leisten.
Gruß Fayence
20.02.2006 um 21:29 Uhr
Hast Recht Fayence, ich bin dir noch etwas schuldig. Nachdem wir uns über dieses Problem ausgetauscht hatten, brachte ich deine Vorschläge beim WV ein. Als ich angekündigt hatte, die "Mißstände" protokollieren zu lassen, kam es blitzartig zu einer Einigung. Zur Siegelung wurden jetzt Plomben, die normalerweise zur Sicherung von Geldbomben dienen, an den Wahlurnen angebracht. Die Plombennummern, die Unikate sind, wurden am schwarzen Brett veröffentlicht. So ist eine Manipulation unmöglich.
20.02.2006 um 21:32 Uhr
Tja, wer hätte das gedacht! Schön, freut mich.
Gruß zurück Fayence
21.02.2006 um 07:24 Uhr
Moin Moin erstmal Vielen Dank für die Tipps. Das werde ich mal in Angriff nehmen. Protokoll ist eine sehr gute Idee und Fotos von der Box ebenfalls. Plomben war ebenfalls ein Vorschlag meinerseits auf der Sitzung, doch auch dagegen sträubte man sich. @Gevatter: Den Vorwurf des Betruges kann man vieleicht denken, jedoch mit einer Äußerung sollte man vorsichtig umgehen. Wie ich schon oben geschrieben hatte: Schelm wer Böses dabei denkt, obwohl der Verdacht natürlich nahe liegt und ein begründeter Verdacht vorliegt, da die letzten beiden Wahlen, um es mal vorsichtig auszudrücken, ein sehr sehr merkwürdiges Ergebnis, immer zugunsten einer bestimmten Liste, erbrachten. Diesmal jedoch werden da Riegel vorgeschoben. Danke nochmal für die Tipps, mal sehen wie der WV darauf reagiert.
mfg Hightower
21.02.2006 um 07:53 Uhr
Na, das ist mir schon klar, daß es nicht besonders klug ist, jemand öffentlich des Betruges zu beschuldigen. Wir haben die Sache ja hier unter uns besprochen. Aber mir fällt keine andere logische Absicht eueres WV ein. Die letzte Option wäre, euer WV ist borniert und doof. Das kommt auch nicht so selten vor.
Aber die Tipps, (kamen von Fayence) zünden schon gewaltig. Eine Wahlanfechtung wäre schon äußerst ungünstig für eueren WV und beim gegenwärtigen Stand der Dinge, würdet ihr einen Prozess sicher gewinnen. Dabei spielt es keine Rolle ob der WV tatsächlich die Absicht hatte zu betrügen, allein die Möglichkeit reicht schon aus um die Wahl zu kippen.
Verwandte Themen
BR-Wahl an mehreren Standorten: Wie muss die Wahlurne versiegelt sein.
ÄlterWir werden die nächste BR-Wahl an zwei Standorten an zwei aufeinander folgenden Tagen durchführen. Wir haben fünf Personen im Wahlvorstand. Unklar ist uns, auf welche Art und Weise die Wahlurne bei
Offene Wahlurne
ÄlterHallo, ich habe mal Fragen zur Wahlurne. Wir hatten uns eine Wahlurne bei der Gemeinde ausgeliehen, mit einem ganz simplen Schloss dran, die Urne wurde am Wahlmorgen überprüft und war ordnungsg
Vorbereitung der Briefwahl - Wo bekommt man Informationen über die Beschaffenheit von Briefwahlunterlagen?
ÄlterWo bekommt man Informationen über die Beschaffenheit von Briefwahlunterlagen. Größe der Umschläge, Text zur Erklärung der Wahlprozedur (Bestätigung das die Wählerliste eigenhändig ausgefüllt wurde und
Betriebsratswahl/Wahlvorstand - Wahlurne aus dem Betriebsteil 2 war über 5½ Stunden nicht versiegelt - Anfechtungsgrund?
ÄlterGuten Abend, ich habe eine Frage zur Betriebsratswahl und der Anfechtung. Bei uns wurde vor kurzem ein neuer BR gewählt. Ein Betrieb mit zwei Betriebsteilen, 1 Betriebsrat. Es bestand jeweils ein Wa
Wahlurne aufbewahren - wo der Schlüssel?
ÄlterWir haben 2 Tage Betriebsratswahlen. Wo sollte die Wahlurne über Nacht aufgewahrt werden. Muß diese versiegelt werden. Wo sollte der Schlüssel der Wahlurne aufgewahrt werden.