Moin Moin erstmal
Bei uns stehen BR-Wahlen an, welche über drei Tage angesetzt sind, und ich bin als einer von zwei Wahlhelfern benannt worden. Die zwei Wahlhelfer wurden zu einer Sitzung des Wahlvorstandes eingeladen um uns das "drumherum" zum Ablauf unserer Tätigkeit zu informieren. In dieser Sitzung wurde auch die "Wahlurne" gezeigt und, wie der Vorstand es bezeichnete, "versiegelt" und mittels eines Schlosses verschlossen.
Jetzt zu meinem "Problem": Das sogenannte "Siegel" ist ein Aufkleber der bei uns in der Firma an jedem Ort jedem zugänglich ist und nur mit einem schriftlichen Datum versehen wurde. Die Klappe, in dem sich auch der Schlitz zum Einwerfen der Umschläge befindet, ist trotz des Schlosses und einer an der Innenseite der Klappe durch Klebeband angebrachten Pappe, die das entnehmen der Umschläge verhindern soll, ca. 1cm weit zu öffnen.
Meine Frage nun: Ist das so zulässig(Ich meine nicht), wie muss das Siegel beschaffen sein und viel wichtiger noch, muss ich Einspruch gegen den Zustand der Urne einlegen, da mir der Zustand ja bekannt ist und wenn ja, wo finde ich entsprechende Gesetze bzw. Kommentare auf die ich mich berufen kann. Leider habe ich bisher, trotz intensiver Suche, keine entsprechenden Texte gefunden.