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Ist die Einsicht in Stützunterschriften jedem erlaubt ?

A
Abakus
Nov 2016 bearbeitet

Kann jeder Betriebsangehörige Einblick in die eingereichten Listen verlangen und die Stützunterschriften einsehen? Bei uns hat ein Mitglied des Wahlvorstandes kurz vor Ablauf der Frist eine eigene Liste eingereicht, und wir trauen der "Selbstüberprüfung" nicht.

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Community-Antworten (5)

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Heini

18.02.2006 um 08:44 Uhr

Die Listen werden eh noch bekannt gemacht.

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Fayence

18.02.2006 um 10:20 Uhr

Hallo Abakus,

während des laufenden Wahlverfahrens ist die Einsichtnahme von Wahlunterlagen, z.B. Listen, auch durch Wähler nicht vorgesehen. Die mögliche Beeinflussung einer Wahl, durch z.B. Einflussnahme auf einzelne Kandidaten oder Leister von Stützunterschriften darf und kann es nicht geben.

Nach der Wahl müssen alle Wahlunterlagen dem neu gewählten BRV zwecks Aufbewahrung übergeben werden. Erst dann können z.B. AN von dem Recht der Einsichtnahme Gebrauch machen.

Bekannt gemacht werden NUR die gültigen Wahlvorschläge und diese spätestens eine Woche vor Stimmabgabe. Der früheste Termin ergibt sich aus den vorher zu beachtenden Fristen.

H
Heini

18.02.2006 um 18:24 Uhr

Hallo Fayence, wo kann ich nachlesen das alle Arbeitnehmer ein Einsichtrecht in die Wahlunterlagen einer abgelaufenen Betriebsratswahl haben.

F
Fayence

18.02.2006 um 19:51 Uhr

Hallo Heini, Fundstelle: 22. Aufl. Fitting, §19 Wahlordnung, RN 2

"Die Wahlakten können sowohl für die Anfechtung der BR Wahl als auch bei behaupteter Nichtigkeit der Wahl von Bedeutung sein. Deshalb besteht auch ein Einsichtsrecht für ArbN, ArbG und jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft."

Gruß Fayence

R
rainerzwo

20.02.2006 um 12:24 Uhr

Siehe auch die Diskussion

Vorschlagslisten - sind diese bis zur Wahl geheim ??

unter

http://br-forum.waf-server.de/index.php?cmd=ArticleShow&page_answer=0&frage_nr=3412

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