Erstellt am 18.02.2006 um 07:44 Uhr von Heini
Die Listen werden eh noch bekannt gemacht.
Erstellt am 18.02.2006 um 09:20 Uhr von Fayence
Hallo Abakus,
während des laufenden Wahlverfahrens ist die Einsichtnahme von Wahlunterlagen, z.B. Listen, auch durch Wähler nicht vorgesehen. Die mögliche Beeinflussung einer Wahl, durch z.B. Einflussnahme auf einzelne Kandidaten oder Leister von Stützunterschriften darf und kann es nicht geben.
Nach der Wahl müssen alle Wahlunterlagen dem neu gewählten BRV zwecks Aufbewahrung übergeben werden. Erst dann können z.B. AN von dem Recht der Einsichtnahme Gebrauch machen.
Bekannt gemacht werden NUR die gültigen Wahlvorschläge und diese spätestens eine Woche vor Stimmabgabe. Der früheste Termin ergibt sich aus den vorher zu beachtenden Fristen.
Erstellt am 18.02.2006 um 17:24 Uhr von Heini
Hallo Fayence,
wo kann ich nachlesen das alle Arbeitnehmer ein Einsichtrecht in die Wahlunterlagen einer abgelaufenen Betriebsratswahl haben.
Erstellt am 18.02.2006 um 18:51 Uhr von Fayence
Hallo Heini,
Fundstelle: 22. Aufl. Fitting, §19 Wahlordnung, RN 2
"Die Wahlakten können sowohl für die Anfechtung der BR Wahl als auch bei behaupteter Nichtigkeit der Wahl von Bedeutung sein. Deshalb besteht auch ein Einsichtsrecht für ArbN, ArbG und jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft."
Gruß
Fayence
Erstellt am 20.02.2006 um 11:24 Uhr von rainerzwo
Siehe auch die Diskussion
Vorschlagslisten - sind diese bis zur Wahl geheim ??
unter
http://br-forum.waf-server.de/index.php?cmd=ArticleShow&page_answer=0&frage_nr=3412