Erstellt am 17.02.2006 um 11:07 Uhr von Olaf0412
Nein!
Es muss neu gewählt werden. Die Wahlvorschriften sind nun mal eindeutig, ein Fortführen des Amtes - auch mit Abstimmung - gibt es nicht.
Wenn sich weiter keiner findet, der in den Wahlvorstand bestellt werden kann, kann auch der noch amtierende Betriebsrat dieses Amt übernehmen. Und wenigstens der sollte doch dazu bereit sein.
Und mit ein wenig guten Willen sollten sich doch noch zwei Freiwillige finden lassen. Das Amt des Wahlvorstands hat ja nicht nur Nachteile... ;)
Erstellt am 17.02.2006 um 11:13 Uhr von Dieter Epstein
Hallo Olaf!
Vielen Dank erstmal für die rasend schnelle Antwort!
Also ist es möglich, das unser "alter" BR (1 Person) den Wahlvorstand alleine schmeisst?
Gruss
Dieter
Erstellt am 17.02.2006 um 11:21 Uhr von Olaf0412
Sorry, ich musste mein oben stehendes Posting nochmal korrigieren...
Der WV muss natürlich aus drei Mitgliedern bestehen.
Erstellt am 17.02.2006 um 11:31 Uhr von Dieter Epstein
Hallo nochmal,
das ist sehr schade!
Somit kann festgestellt werden, dass aufgrund der strengen Gesetze und Vorschriften zur BR-Wahl, es bei uns in der Firma keine Arbeitnehmervertretung mehr geben wird.
Ich dachte immer (muss aber zugeben, dass ich mich mit dem Thema nicht besonders auskenne) dass es AUSSCHLIESSLICH um die Vertretung und das Wohl der Arbeitnehmer im Betrieb geht und wenn diese (ausnahmslos!) mit dem vereinfachten Handeln einverstanden sind ... und dieses meinetwegen auch schriftlich bestätigen ... es trotzdem einen BR geben kann, da ja faktisch kein AN dagegen ist.
Naja, egal - vielleicht ändert sich die allgemeine Stimmung der AN in unserer Firma ja nochmal in absehbarer Zeit, sodaß wir laut Wahlordnung einen BR wählen können.
Nochmals vielen Dank für die superschnellen Antworten
Dieter
Erstellt am 17.02.2006 um 11:38 Uhr von Kölner
Das alles ist ja zum Wohl der AN Eures Betriebes. Das ist Demokratie, das ist Recht, das ist fair!
Bei allen anderen Ansinnen wären der Manipulation Tür und Tor geöffnet!
Erstellt am 17.02.2006 um 11:47 Uhr von Dieter Epstein
Hallo Kölner,
was wäre denn besser für die AN? Ist es besser einen BR in der Firma zu haben (wenn alle AN dieses meinetwegen schriftlich bestätigen) ODER keinen BR zu haben? Ist ja auch irgendwie eine Grundsatzfrage...
Demokratischer geht es ja dann aber wohl nicht, wenn alle MA (oder die einfache Mehrheit, also z. B. 8 von 14) dem Fortbestehen des alten BR schriftlich zustimmen.
Ich finde dass es in so einem Fall besser wäre EINEN BR zu haben als KEINEN.
Viele Grüsse
Dieter
Erstellt am 17.02.2006 um 11:50 Uhr von pit47
Nach Ablauf der Amtszeit des BR`es beginnt ohne Wahl eines neuen BR`es eine betriebsratslose Zeit im Betrieb. Es kann auf einer Betriebsversammlung ein Arbeitnehmersprecher ernannt werden, der aber keine Rechte und Pflichten nach dem Betriebsverfassungsgesetz hat. Dann kann der Arbeitgeber schalten und walten wie er will.
Erstellt am 17.02.2006 um 12:02 Uhr von Dieter Epstein
Hallo pit,
das mit dem Sprecher ist ja auch eher unzureichend, solange er keine Rechte und Pflichten hat. Und in so einem Fall wird dann die Bildung eines BR (bzw. Fortführung) durch die MA des Betriebs durch die strenge Gesetzgebung bei uns unterbunden. Da gebe ich Dir vollkommen Recht - wer will denn schon dass der AG tun und lassen kann, was er will?
ANDERE FRAGE DAZU:
Könnte man vielleicht - in Zusammenarbeit mit dem AG - den dann demokratisch gewählen AN-Sprecher mit den gleichen Rechten und Pflichten eines BR ausstatten und dieses dann vertraglich festhalten? Das wäre doch eine gute Lösung oder? Natürlich nur in gegenseitigem Einverständnis ... also, eine Art individuelle Hauslösung - hätte so etwas Bestand?
Mahlzeit!
Dieter
Erstellt am 17.02.2006 um 12:20 Uhr von pit47
Hallo Dieter,
warum solche Umstände, führt eine demokratische BR-Wahl durch und ihr braucht keine Vereinbarung mit euren AG. Alles ander ist eine WischiWaschi-Lösung ohne Bestand. Solche "Vereinbarungen" sind nicht das Papier wert, auf denen es geschrieben steht.
Erstellt am 17.02.2006 um 12:28 Uhr von Dieter Epstein
Hallo Pit,
das ist ja gerade unser GROSSES Problem! Wir finden einfach keine 3 Leute für den Wahlvorstand (wie es das Gesetz vorschreibt), außerdem möchte niemand den BR-Posten haben; unser "alter" BR würde sein Amt aber weiterführen. Da man dieses aber nicht einfach so beschließen kann (natürlich nur mit Zustimmung aller AN im Haus) - wird es bei uns in Zukunft KEINEN Betriebsrat geben, das Gesetz erlaubt sowas ja nicht.
Und da ich lieber eine AN-Vertretung habe als keine, wäre in unserer derzeitigen Situation die Lösung mit dem AN-Sprecher wesentlich einfacher zu realisieren als eine BR-Wahl.
Gruß
Dieter
Erstellt am 17.02.2006 um 12:32 Uhr von Kölner
Ich zitiere mal Ramses II in einem anderen thread:
"Es ist ungerecht dass ich bei 61 km/h geblitzt werde, der der hinter mir fährt mit 60 km/h aber nicht, obwohl ich doch "eigentlich" gar nicht anders gefahren bin als er.
Es ist ungerecht dass ich um 17:22:45 die S-Bahn verpasse, die Frau vor mir sie aber um 17:22:40 noch erreicht hat!"
Was wollt Ihr denn mit der Zwischenlösung erreichen? Eine Legitimation für ein illegales Verhalten um es zu legalisieren, was aber nicht geht?
Achja...apropos "Arbeitnehmersprecher" - zu lange im österreichischen Netz gesurft?
Erstellt am 17.02.2006 um 12:55 Uhr von Frank B.
Da ist der böse Gesetzgeber schuld, das ihr es nicht in den Griff bekommt drei Wahlvorstände zu bestimmen.
Wenn von 17 Leuten sich keine drei für den Wahlvorstand finden, wollt ihr auch gar keinen Betriebsrat oder wie?
Meckern und sich über Gesetze aufregen geht schnell, aber niemand den Arsch in der Hose hat und Verantwortung zu übernehmen habt ihr auch nix besseres verdient!
Erstellt am 17.02.2006 um 12:55 Uhr von einfachIch
hallo @Dieter Epstein,
wenn kein anderer Arbeitnehmer aus eurer Firma freiwillig in den Wahlvorstand gehen möchte,hab ich noch eine Alternative, die euch vielleicht hilft.
1. Der alte BR ernennt keinen Wahlvorstand.
2. Die Amtszeit läuft aus.
3. 3 Arbeitnehmer beantragen bei Gericht die Bestellung eines Wahlvorstandes ( können auch Betriebsfremde sein)
4. Euer jetzige BR stellt sich zur Wahl
5. Alle wählen ihn.
6. Ihr seit glücklic7. und in 4 Jahren auf ein Neues.
Musste nach meinem Dafürhalten gehen.
Mal schauen wer da etwas dagegen zusetzen hat ....
Erstellt am 17.02.2006 um 12:56 Uhr von Dieter Epstein
Hallo Kölner,
es geht uns nicht um illegales Verhalten - es geht uns darum, eine Arbeitnehmervertretung im Betrieb zu haben, der unsere Interessen wahrt und verhindert, dass der AG nicht mit uns umspringt wie er will.
Das derzeitige Gesetz, was ja eigentlich FÜR Arbeitnehmer gemacht wurde (davon gehe ich mal stark aus), verhindert dies aber in unserem Fall. Da ein ordentlicher Wahlverlauf (nach Gesetz) in unserer derzeitigen Situation nicht zustande kommt
Deshalb wird es in unserer Firma in Zukunft also ("Zum Wohle Aller") keine AN-Vertretung geben.
Den Punkt AN-Sprecher hat pit47 in Antwort Nr. 7 ins Spiel gebracht. Ich wusste vorher nicht, das es sowas gibt.
Gruß
Dieter
Erstellt am 17.02.2006 um 14:08 Uhr von pit47
Hallo einfachIch,
zu Deinem Vorschlag Nr. 3.
(es können auch Betriebsfremde sein). Meinst Du damit die Gewerkschaft, dann muß mindestens ein Gewerkschaftsmitglied in der Firma arbeiten. Kann ich mir aber nicht in dieser Firma vorstellen.
Der Arbeitnehmersprecher hat für mich die selben Rechte und Pflichten wie ein Klassensprecher in der 7. Klasse, nämlich keine.
Erstellt am 17.02.2006 um 14:16 Uhr von Edelweis
Hallo DIeter,
habt Ihr denn auch keinen stellvertr.BR? Wenn ja, wäre mein Vorschlag-Wahlvorstand alter BR +Stellvertr. + Dieter. Dann hätten wir drei und alles wäre wieder gerecht.
Ansonsten: Stellt Euch vor, es ist Demokratie mit freien Wahlen und keiner will sie haben.
Schönes WE.
Erstellt am 17.02.2006 um 17:19 Uhr von symbi33
Ich bin ganz verwirrt nach dem lesen aller Beiträge ... Der BR muß einen WV einsetzen ! Tut er das nicht kann dieser bestellt werden. Das stimmt ja alles ..
Aber ich frage mich allen ernstes, warum Du, Dieter, nicht einfach die Initiative ergreifst und den BR auffordert seinen Pflichten nach zu kommen ?
Wenn Du selbst BR bist, dann mach stell Dich doch freiwillig für das Amt des WV zur Verfügung, vielleicht ziehen dann ja zwei andere mit ...
So schwer ist das in diesem Fall ja dann auch nicht zu handhaben, da ihr ja offenbar eine Persönlichkeitswahl anstrebt und das alles nicht viel Theater geben wird.
Oder habt Ihr den jetzigen BR per Fingerzig dazu ernannt ? Den muß doch auch mal jemand gewählt haben ...
Also, Dieter, auf gehts ! Wahlordnung besorgen, schlau machen und loslegen !
Viel Spaß dabei !
Erstellt am 17.02.2006 um 19:10 Uhr von Ramses II
Dieter,
nur eine BR-Wahl die den gesetzlichen Mindestansprüchen genügt ist eine wirksame Wahl. Alles andere ergibt nur "Betriebsratsverhinderungsgremien" von des Arbeitgebers Gnaden ohne jeden rechtlichen Schutz.
Die Wahl in einem "<15 AN" Betrieb ist doch ein Klacks und gibt Sicherheit für 4 Jahre. Wenn Euch selbst dieser Aufwand zu groß ist, dann braucht Ihr offensichtlich keinen Betriebsrat!