betriebsratswahl.deSeminare

Vorschlgsliste - ist die gültig wenn ein Kandidat wieder gestrichen wird?

P
Peterchen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ihr Spezialisten, bei uns gibt es nur einen Vorschlagsliste für die Wahl eines BR´s mit 9 Mgl. Auf der Liste hat sich jetzt einer selber wieder herausgestrichen, so richtig mit Filzstift, ist diese Liste jetzt noch gültig oder muß eine neue erstellt werden? Danke, übrigens IHR SEID GUT

3.43703

Community-Antworten (3)

K
Kölner

17.02.2006 um 11:21 Uhr

Hallo Peterchen das ist ja mal eine ganz schönes Schlamasselchen. Ich habe da eine Frage zu: Ist es die Liste die aushing? Ich hoffe doch sehr, dass es nicht die Originalliste des WV ist oder die mit den Stützunterschriften.

Ggf. solltet Ihr eine neue Liste aushängen mit dem Hinweis, dass die letzte Liste manipuliert wurde.

P
pit47

17.02.2006 um 11:22 Uhr

Wenn die Liste beim Wahlvorstand eingereicht worden ist und für gültig befunden worden ist, darf nichts mehr gestrichen werden. Wenn der betreffende Kandidat gewählt wird, hat er ja die Möglichkeit die Wahl nicht anzunehmen.

O
Olaf0412

17.02.2006 um 11:31 Uhr

Hallo Peterchen!

Ich gehe davon aus, dass die Vorschlagsliste bereits ausliegt?

Rücktritte von gültigen Vorschlagslisten sind generell NICHT möglich, deshalb gibt es nur eins: Eine neue Ausfertigung der Vorschlagsliste -mit allen Namen- aushängen und die alte, Liste zu den Wahlakten legen, um den möglichen Verdacht von Manipulation durch den Wahlvorstand vorzubeugen.

Sollte der Kandidat wirklich kein Interesse mehr an einem Sitz im BR haben (warum auch immer), bleibt noch die Möglichkeit, nach der Stimmenauszählung die Wahl nicht anzunehmen.

Ihre Antwort