Erstellt am 16.02.2006 um 11:48 Uhr von merlin
Wenn Du mit beurlaubte Arbeitnehmer Mitarbeiter meinst, die gerade im Urlaub sind, dann sind sie wahlberechtigt, wenn über 18, und wählbar, wenn über 18 und 6 Monate im Betrieb (Ausnahmen Leitende Angestellte, ...).
Erstellt am 16.02.2006 um 12:27 Uhr von DocPille
alle die du aufgezählt hast sind wahlberechtigt,und auch wählbar