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Minderheitenschutzgesetz - aus wievielen weiblichen bzw. männlichen AN muss der Betriebsrat gebildet werden?

D
dondeniclas
Nov 2016 bearbeitet

Aus wie vielen weiblichen bzw. männlichen Arbeitnehmer/innen muss der Betriebsrat gebildet werden? Erklären Sie Ihre Vorgehensweise/Rechenweg.

In unserem Beispiel sind 70 Frauen und 329 Männer(leitende Angestellte werden nicht als Arbeitnehmer gewertet) in dem Betrieb beschäftigt.

2.67602

Community-Antworten (2)

K
kathi

16.02.2006 um 10:25 Uhr

Das geht nach dem d´Hondschen Verfahren

70:1 = 70 329:1 = 329 70:2 = 35 329:2 = 164,5 70:3 = 23,33 329:3 = 109,66 70:4 = 17,5 329:4 = 82,25 70:5 = 14 329:5 = 65,8 70:6 = 11,66 329:6 = 54,8

Jetzt ist es interessant zu erfahren, wie groß euer BR ist. Ich gehe mal von 7 Mitgliedern aus. Dann sind aus der Reihe der Männer die ersten 4, dann die erste Frau, dann der 5 und 6 Mann. Habt ihr mehr BR-Mitglieder müsst ihr die obige Formel weiter rechnen. Geteilt durch 7, 8, usw.

P
Peter

16.02.2006 um 10:56 Uhr

@kathi es ist fast alles recht bis auf den Teiler. Man muß 7 BR zu Grunde legen nicht 6. Aber letztendlich ändert sich nichts am Ergebniss. Peter

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