Hallo,
habe eine Frage zum Wahlausschreiben.
Muss im Wahlausschreiben die Gesamtanzahl der Arbeitnehmer angegeben werden ?
Hintergrund ist folgender: Im heute ausgehängten Wahlausschreiben ist lediglich die Prozentangabe der weiblichen und männlichen Arbeitnehmer angegeben und die daraus resultierend zu wählenden Mitglieder des BR.
Nur anhand dieser Angaben lässt sich aber nicht nachvollziehen, ob diese Angaben überhaupt stimmen.
Bei der Wahl vor vier Jahren war dies allerdings angegeben.
Ist diese Angabe ein "Muss" oder ein "Kann" ?
MfG
Mischu