"Briefwahl" per E-Mail - ist das zulässig?
Hallo zusammen,
wie haben einen Mitarbeiter, der für längere Zeit (auch über unseren Wahltermin) nach China muss. Er fragte an, ob er auch per E-Mail an den Wahlvorstand wählen kann, wenn er alle - zur "Briefwahl" nötigen -Dokumente als Anhang schickt? Habe noch nie was davon gehört und würde pauschal verneinen. Kann mir jemand weiterhelfen?
Community-Antworten (6)
15.02.2006 um 17:40 Uhr
Nein. E-Mail ist nunmal nicht sicher. Außerdem wäre seine Stimme bei der geheimen Wahl ja zuzuordnen.
15.02.2006 um 17:59 Uhr
Stimmt, seine Stimme wäre zuordbar. Aber wenn sein Brief aus China eintrifft, dann weiß man doch eigentlich auch (indirekt) von wem die Stimme kommt. Wie kann ich denn den Mitarbeiter motivieren, in China zur Post zu gehen und den Brief dort loszuschicken (scheint ihm zu aufwendig, dann wählt er lieber gar nicht). Ich kann ihm den Brief ja nicht vorfrankieren...
15.02.2006 um 18:04 Uhr
Wählerin, die Stimme könnte bei korrekter Durchführung der Briefwahl nicht zugeordnet werden.
Der Stimmzettel befindet sich in einem gesonderten neutralen Umschlag. Siehe Wahlordnung, schriftliche Stimmabgabe.
15.02.2006 um 18:04 Uhr
Nein, eben nicht. Denn sein Brief aus China erhält zwei Briefumschläge. Einen mit seiner Wahlversicherung und ein Umschlag mit seinem Stimmzettel, der am Wahltag in die Urne kommt. Eine E-Mail müsste ja noch ausgedruckt werden...
15.02.2006 um 19:03 Uhr
a) Die Wahl in China wird wohl kein Problem sein. Es werden eh Freiumschläge mit den Briefwahlunterlagen verschickt, der AG hat das zu zahlen, dann muss man eben halt den teureren Dokumentenversand nehmen.
b) auf die e-mail-Zusendung der Wahlunterlagen würde ich mich nicht einlassen. Es ist unklar, wie man einen Wahlumschlag sendet, unklar bleibt ob der chinesische Wahlumschlag und Stimmzettel wirklich 100% identisch mit den im Betrieb verwendeten sein wird (Druckerart /tinte/ papier/ Druckertreiber/ Betriebssystem). Auch würde ich mich gar nicht auf die Tatsache einlassen, dass wer einfach so unkontrolliert Wahlzettel nachdrucken kann (und wenn er in China sitzt..).
15.02.2006 um 19:16 Uhr
Nachdrucken geht nicht, denn jeder Brief-Wahlzettel kommt zusammen (getrennt in Briefumschlägen) zum Wahlvorstand. Der muss ja den Wähler auf seiner Liste abhaken, dann den Wahl-Briefumschlag in die Urne tun. Und am Ende ist klar, wie viele Leute gewählt haben und wie viele Stimmen es geben muss. Von daher ist "Manipulation" ausgeschlossen - es sei denn der Arbeitgeber steht in China hinter dem Arbeinehmer und rät ihm, wer anzukreuzen ist...
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