Betriebsratswahl - kann der Wahlvorstand auch kandidieren?
Kann der Wahlvorstand auch als Kandidat aufgestellt werden?
Kann man sich mit einem Fristvertrag aufstellen lassen?
Community-Antworten (2)
15.02.2006 um 16:51 Uhr
hi sarah,
ja, der wahlvorstand kann auch kandidieren:
Mitglieder des Wahlvorstands können zum Betriebsrat kandidieren und gewählt werden. BAG 12.10.1976 – 1 ABR 1/76
und ja, man kann auch als befristeter sich aufstellen lassen. dazu müßte er/sie die bedingungen des § 8 BetrVG erfüllen.
... das war ja mal zur abwechslung nich so knifflig :)
gruß, packer
15.02.2006 um 19:43 Uhr
Hallo packer, dann hätte ich an Deiner Stelle aber noch zumindest auf den §5 Abs. 1 hingewiesen ;-))
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