Erstellt am 15.02.2006 um 13:33 Uhr von Kölner
Er darf nur auf einer Liste stützen...
Erstellt am 15.02.2006 um 13:51 Uhr von Peter
meiner Meinung dürfen auf mehreren Listen Stützunterschriften geleistet werden.
Erstellt am 15.02.2006 um 13:58 Uhr von Fayence
Peter,
klar kann ich auf jeder Liste meine Unterschrift hinterlassen.
Hat aber zur Folge, dass der Wahlvorstand nachfragen muss, welche denn aufrecht erhalten wird, weil nur EINE gültige Stützunterschrift geleistet werden darf.
Siehe §6 Abs. 5 Wahlordnung
Erstellt am 18.02.2006 um 06:57 Uhr von Abakus
Genau. Und wenn der Befragte sich innerhalb von drei Tagen nicht für eine Liste entscheiden kann, sind BEIDE Unterschriften ungültig.
Erstellt am 18.02.2006 um 09:28 Uhr von Fayence
@Abakus
Völliger Quatsch. Wird sich nicht gemeldet, zählt die Stützunterschrift auf der zuerst eingereichten Liste.