Betriebsrat im Wahlvorstand - ist das zulässig?
Guten Tag,
der Wahlvorstand bei einer Betriebsratwahl, darf er, muss er aus dem amtierenden Betriebsrat bestehen auch wenn u. U. der Stellvertretende Betriebsratsvorsitzende dem Wahlvorstand angehört und erneut Kandidiert?
Danke für die Hilfe.
Mit freundlichen Grüssen
EWgardt
Community-Antworten (2)
15.02.2006 um 10:47 Uhr
der Wahlvorstand muss vom Betriebsrat in einer Sitzung bestellt werden. Auch der WV-Vorsitzende wird vom BR bestimmt. Nach §16 Abs.1 Betr.VG besteht der WV aus mindestens 3 Wahlberechtigten. Dazu gehören auch Betriebsratsmitglieder, Wahlhelfer usw.
15.02.2006 um 10:48 Uhr
Er darf, muß aber nicht. Jeder aus dem Wahlvorstand kann sich aufstellen lassen. Gruß nidis
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