der Wahlvorstand bei einer Betriebsratwahl, darf er, muss er aus dem amtierenden Betriebsrat bestehen auch wenn u. U. der Stellvertretende Betriebsratsvorsitzende dem Wahlvorstand angehört und erneut Kandidiert?
Danke für die Hilfe.
Mit freundlichen Grüssen
EWgardt