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Gibt es einen Übergang von Listenwahl zur Personenwahl ?

M
Matzeflunder
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir wollen bei uns im Betrieb eine Listenwahl durchführen. Jetzt hat der WV damit geworben, wenn auf allen eingegangenen Listen immer nur eine Person steht, dann kann man auch am Wahltag eine Personenwahl daraus machen. Ist das eine richtige Aussage ?

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Community-Antworten (4)

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Fayence

14.02.2006 um 19:16 Uhr

Diese Aussage stimmt nicht. Die Verbindung mehrerer rechtsgültig einreichter Vorschlagslisten ist nicht zulässig, siehe §6 Abs. 6 Wahlordnung.

B
Bäda

14.02.2006 um 19:31 Uhr

Wieviel BRäte werden denn gewählt? Hätte jemand einen Vorteil daraus? Hier gilt ganz klar, bei mehreren eingereichten Vorschlagslisten bleibt nur die Listenwahl.

F
Fayence

14.02.2006 um 20:27 Uhr

Hallo Bäda, bring bitte keine unnötige Verwirrung herein. Es ist völlig unerheblich, wie viele BR zu wählen sind und ob jemand einen Vorteil hätte.

W
w-j-l

15.02.2006 um 00:22 Uhr

Die Frage nach der Zahl der Betriebsräte ist schon berechtigt.

Bei der Unkenntnis über die Wahlordnung die ich gelegentlich erlebe, muss nämlich schon mal vorab geklart werden, ob im vereinfachten oder im regulären Wahlverfahren gewählt wird, denn im vereinfachten gibt es immer zwingend eine Mehrheitswahl, und die Wahlvorschläge sind auf dem Stimmzettel alfabetisch zu sortieren!

Ob Bäda das allerdings so gemeint hat, weiß ich auch nicht.

Wenn es allerdings mehr als 50 Wahlberechtigte AN sind, und kein vereinfachtes Verfahren durchgefühdt wird, dann hat Fayence recht.

Gruesse w-j-l

Übrigens ... .erstaunlich wie viele Leute sich hier um diese Zeit wieder zusammenfinden.

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