Es liegen uns 2 Wahlvorschlagslisten vor die von nicht wahlberechtigten Personen mit einer Stützunterschrift versehen sind. Laut Leitfaden von verdi wären diese Listen als "unheilbarer Mangel" ungültig. Würde man die jeweiligen Stimmen streichen, wären auf beiden Listen immer noch genug Stützunterschriften vorhanden. Die Wahlordnung gibt hierzu nix her.

Weiß jemand Rat ?