Darf ein aufgestellter Kandidat für den Betriebsrat auch im Wahlausschuss sitzen?
darf ein aufgestellter kandidat für den betriebsrat auch im wahlausschuss sitzen??? ist das möglich, oder gibt es ein gesetz dagegen??? ist echt wichtig.
Community-Antworten (2)
13.02.2006 um 11:16 Uhr
Hallo meli, ja, er darf.
13.02.2006 um 12:04 Uhr
Meli, der Wahlvorstand wird durch die WAHLBERECHTIGTEN Arbeitnehmers eines Betriebs gestellt - §16 BetrVG.
Darin ist doch schon die Antwort auf Deine Frage enthalten.
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