Erstellt am 10.02.2006 um 21:12 Uhr von Fayence
Die Wahl ist durchzuführen. Gekündigte MA, die am Tag der Stimmabgabe nicht mehr wahlberechtigt sind, werden von der Wählerliste gestrichen. Und nicht mehr und nicht weniger.
Alles andere hätte eine BR-lose Zeit mit allen Unannehmlichkeiten zur Folge.
Erstellt am 13.02.2006 um 10:37 Uhr von Ichweißwas
Siehe auch § 13 BetrVG.
Ichweißwas