Der Wahlvorstand ist durch vom Arbeitgeber Gerichtsverfahren aufgefordert worden einen als in der Vergangenheit ausgewiesenen leitenden Angestellten auf die Wählerliste zu setzen.
Wir hatten immer nur eine Liste = Personenwahl.
Durch den ehemals leitenden Angestellten haben wir jetzt eine neue Situation = Listenwahl.
Wir möchten jetzt den Abgabetermin der Wahlvorschläge auf einen späteren Termin verschieben, wie auch die Betriebsratswahl selbst.
Könnte dies Problem machen?