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Sind Leiharbeitnehmer mit Unterbrechung wahlberechtigt?

M
Marco
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen, weis jemand von Euch, ob Leiharbeitnehmer auch wählen dürfen wenn Sie trotz längerer Zugehörigkeit (ca.5 Monate) kurz vor den Wahlen bei uns aufhören mussten und nun wieder im Betrieb beschäftigt sind ? Danke im vorraus Gruß Marco

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Community-Antworten (1)

N
norbert

12.02.2006 um 13:39 Uhr

Leiharbeitnehmer dürfen nur wählen, wenn sie am Wahltag 3 Monate und länger im Betrieb beschäftigt sind bzw. am Wahltag für länger als 3 Monate voraussichtlich beschäftigt werden. Also vom Arbeitgeber entsprechende Auskünfte verlangen. § 7 BetrVG.

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