Hallo und Guten Tag!
Für mich stellt sich folgendes Problem:
Als Wahlvorstandsmitglied bin ich beauftragt eine BR-Wahl durchzuführen. Nun haben wir ein Problem mit dem Passus "leitende Angestellte"

Mein Chef sagt, er sei KEIN leitender Angestellter, da er nur Gesamtprokura hat.
Wir sehen ihn allerdings als solchen, genauso wie seinen Partner, der auch Gesamtprokura hat, denn diese beiden Herren sind standortverantwortlich für unser Unternehmen.
Diese beiden sind die einzigen, die (Gesamt)Prokura haben, einstellen und entlassen, etc.
Der eigentliche Geschäftsführer, laut Handelsregister, befindet sich im Ausland, wohnt dort und führt dort Geschäfte für die Tochter- und "Mutter"unternehmen
Nun möchten diese beiden Herren an der Wahl teilnehmen, vorgegeben passiv, doch mit Sicherheit auch aktiv, da sie lt. Betriebsverfassungsgesetz keine leitenden Angestellten seien. Ist das richtig???
W A S definiert denn auserdem noch einen leitenden Angestellten?!
Gibt es für Zweifelsfragen ggf. Urteile o. ä. ?
Bei meiner ganzen Neutralität: Diese beiden Herren gehören doch nicht in einen BR !!!

Über rasche Antwort freue ich mich sehr.
Liebe Grüße
Inko