Erstellt am 09.02.2006 um 15:09 Uhr von Kathi
Wir haben das so gemacht. Jedoch haben wir nicht die komplette Wählerliste geschickt sondern darauf hingewiesen, dass die in Mutterschutz oder auch dauerkranke Mitarbeiterin auf der Wählerliste steht.
Erstellt am 09.02.2006 um 15:56 Uhr von simone
Es reicht aber doch, daß man das Wahlausschreiben gemäß § 24 WO Betr.VG erst mit den Briefwahlunterlagen verschickt oder habe ich da was falsch verstanden? Das würde aber bedeuten, daß die Wahlberechtigten, die z.B. im Erziehungsurlaub sind, keine Einsprüche gegen die Wählerliste machen können, da sie diese ja gar nicht zu Gesicht bekommen
Erstellt am 09.02.2006 um 16:39 Uhr von Norden
Wir haben die Elternzeitler angerufen und über die anstehende BR-Wahl informiert. Dazu der Hinweis, dass sie auf der Wählerliste stehen und alles weitere im Brief erfahren werden.