Wählbarkeit/Wahlberechtigung von Aushilfskräften - wie ist die geregelt?
Habe in unserem Betrieb die BR-Wahl als Wahlvorstand mit zu organisieren. Die meisten Fragen konnten wir schon klären. bei den Wahlberechtigten und Wählbaren sind wir uns nicht 100%ig sicher. Wir gehen davon aus, dass auch 400,-€-Kräfte (und studentische Mitarbeiter analog) sowohl wahlberechtigt, als auch wählbar sind. Ist das richtig?