Wählbarkeit/Wahlberechtigung von Aushilfskräften - wie ist die geregelt?
Habe in unserem Betrieb die BR-Wahl als Wahlvorstand mit zu organisieren. Die meisten Fragen konnten wir schon klären. bei den Wahlberechtigten und Wählbaren sind wir uns nicht 100%ig sicher. Wir gehen davon aus, dass auch 400,-€-Kräfte (und studentische Mitarbeiter analog) sowohl wahlberechtigt, als auch wählbar sind. Ist das richtig?
Community-Antworten (1)
09.02.2006 um 14:34 Uhr
ja, das ist richtig. Es kommt nur auf darauf an, dass ein Arbeitsverhältnis besteht, nicht aber auf den Umfang in bezug auf Entgelt oder Arbeitszeit.
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