Wahlausschreiben falscher Unternehmensname - muss das eingezogen werden?
Das ausgehängte Wahlausschreiben in unserem Betrieb führt einen falschen Namen für den Betriebsrat. Ausgeschrieben ist die Wahl in der GmbH & Co. KG, die Wählerliste ist aber aus den drei beteiligten Unternehmen (1x GmbH & Co. KG und zwei GmbH-Firmen) zusammengestellt worden. Muß der Wahlvorstand das Wahlausschreiben einziehen und die Wahl neu einleiten?
Community-Antworten (2)
09.02.2006 um 20:24 Uhr
Naja...die zentrale Frage ist: Wird der AN in seinem Wahlverhalten durch diesen Umstand so beeinflusst, dass eine ordnungsgemäße Wahl mit diesem Kenntnisstand in Zweifel zu ziehen ist. Wissen alle AN, dass aus allen drei UN die AN wählen und gewählt werden können?
Ich könnte mir vorstellen, dass ein großer Ägypter hier einen Rat weiss.
09.02.2006 um 22:24 Uhr
Paul,
ohne die betrieblichen Verhältnisse und das Wahlausschreiben zu kennen ist das nicht zu beurteilen..
Wenn der Fehler offensichtlich war, dann darf das Wahlausschreiben korrigiert werden, sonst nicht!
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