Das ausgehängte Wahlausschreiben in unserem Betrieb führt einen falschen Namen für den Betriebsrat. Ausgeschrieben ist die Wahl in der GmbH & Co. KG, die Wählerliste ist aber aus den drei beteiligten Unternehmen (1x GmbH & Co. KG und zwei GmbH-Firmen) zusammengestellt worden.
Muß der Wahlvorstand das Wahlausschreiben einziehen und die Wahl neu einleiten?