Müssen Stützunterschriften auf einem Vordruck erfolgen?
Hallo zusammen, ist es eigentlich verpflichtet die Stützunterschriften auf einen Vordruck abzugeben, oder reicht ein normales Stück Papier, in meinem Fall ist das Papier etwas abgeschnitten, aber die Unterschriften sind ordnungsgemäß aufgelistet. Dankeschön, für Eure Antworten
Community-Antworten (3)
08.02.2006 um 19:22 Uhr
Du kannst die Unterschriften auf Toilettenpapier sammeln. Wäre aber etwas ungünstig ;-)
Am Besten, Du sammelst sie auf der Rückseite der Vorschlagsliste. Denke bitte daran, dass VorschlagsListe und Stützunterschriftenliste bei Abgabe "körperlich fest miteinander" verbunden sind. Ist zwar bei neuester Rechtsprechung nicht nötig, sofern sich die Stützunterschriftenliste EINDEUTIG (zum Beispiel durch Angabe des Kennworts) auf die Vorschlagsliste bezieht, kann aber trotzdem zu Schwierigkeiten führen.
Gruß
Marco
09.02.2006 um 09:02 Uhr
Hallo, die Antwort von Marco ist nicht ganz korrekt. Die Kandidatenliste muss abgeschlossen sein, erst dann dürfen entsprechende Stützunterschriften gesammelt werden. Die Stützunterschriften sind fest mit der Kandidatenliste zu verbinden, ein zusammentackern reicht im Allgemeinen aus. Nachdem die erste Stützunterschrift gegeben worden ist, darf kein weiterer Kandidat auf die Kandidatenliste hinzugefügt werden. Gruß Nachthase
09.02.2006 um 20:01 Uhr
Nachthase hat natürlich Recht. Ich hatte vorausgesetzt, dass die Kandidatenliste abgeschlossen ist und somit keine Veränderungen mehr vorgenommen werden.
Gruß
Marco
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