Ist es anfechtbar wenn der noch amtierende Beriebsrat seine Liste "Betriebsrat" nennt. Kann ich als Wahlvorstand eine Änderung des Namens fordern?
Erstellt am 08.02.2006 um 13:21 Uhr von Frank B. Warum? Der Name ist weder irreführend noch sonst zu bemängeln, nur wenn er dir nicht perönlich passt, heißt es no lange nicht, das er nicht rechtens ist!