Kurz vor Schluss aus einer zwei Listen machen - darf der Wahlvorstand das?
hallo. kann der wahlvorstand aus einer liste kurzfristig vor ablauf daraus eine zweite ziehen? sind hier neue stützunterschriften nötig? müssen da alle kandidaten zustimmen?
wie läuft sowas ab? danke
Community-Antworten (1)
07.02.2006 um 22:47 Uhr
Hallo jaboboman, bei Ihnen scheint das totale Chaos ausgebrochen zu sein. Ein Wahlvorstand ist
- Orgnisator der BR-Wahl und
- "Notar" der dafür erforderlichen formalen Schritte. Ansonsten hat er keine weiteren Aufgaben und schon gar keine Befugnisse. Mit der Aufstellung von Wahlvorschlägen hat er überhaupt nichts zu tun. Er nimmt lediglich die Wahlvorschläge entgegen. Gruß otto
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