Ohne Zustimmung aller Kandidaten wurden Stützunterschriften gesammelt. Ist das erlaubt??
Betriebsratswahl: Ohne Schriftliche Zustimmung aller Wahlbewerber/kandidaten wurden Stützunterschriften gesammelt. Ist das erlaubt??
Community-Antworten (3)
07.02.2006 um 20:22 Uhr
Die Stützunterschriften der Kolleginnen und Kollegen beziehen sich auf die Vorschlagsliste. Die Zustimmung zur Bewerbung ist nur für den Wahlvorstand von Bedeutung.
Stlle Dir mal vor, Du läufst mit der Vorschlagsliste durch den Betrieb und sammelst Stützunterschriften .... welcher Arbeitskollege würde dann danach fragen, ob der Kandidat auch wirklich seine Zustimmung erteilt hat ??? Wäre etwas seltsam oder ?
Gruß
Marco
07.02.2006 um 21:43 Uhr
Hallo Marco,
Vielen Dank für deine Antwort! Aber ist es nicht eine Täuschung der Kollegen wenn die Bewerber die dies nicht mit Iher Unterschrift bestätigt haben später nicht mehr auf der Liste erscheinen, weil sie auf einer anderen Liste Kandidieren und dies dort mit Ihrer Unterschrift bestätigt haben.
Gruß
Locke
08.02.2006 um 11:20 Uhr
Also Stützunterschirften müssen für eine bestehende Liste gesammelt werden, denn ansonsten ist sie ungültig. Es darf nach einer Stützunterschrift kein Kandidat hinzukommen (zurückziehen darf ja eh keiner, nur das Amt nicht antreten).
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