Erstellt am 07.02.2006 um 12:59 Uhr von Kölner
Gehen könnte das vielleicht! Aber ich vermute, dass Dein AG sich ganz schön querstellen wird, oder?
Erstellt am 07.02.2006 um 13:12 Uhr von K.Laus
Hallo Vicky,
kann mich der Meinung von Kölner nur anschließen. Ich glaube auch kaum das bei einer MA-Zahl von 200 ein 7-köpfiger Wahlvorstand sinnvoll und durchsetzbar ist. Bei unserer Firma sind es über 800 Beschäftigte und der Wahlvorstand besteht dort auch nur aus 3 Mitgliedern und 3 Stellvertretern.
Erstellt am 07.02.2006 um 13:27 Uhr von JungBR
Hallo Zusammen,
gem. §17a Nr.2 besteht der Wahlvorstand im vereinfachten Wahlverfahren immer aus drei Mitgliedern. Eine erhöhung dieser Zahl ist AUSGESCHLOSSEN.
Dies Schließt jedoch nicht aus, dass Ersatzmitglieder für die Wahlvorstandsmitglieder bestellt werden
Gruß
Erstellt am 07.02.2006 um 13:31 Uhr von Kölner
JungBR LESEN...und dann erst antworten.
Erstellt am 07.02.2006 um 21:02 Uhr von Vicky