Erstellt am 06.02.2006 um 14:01 Uhr von viktor
Wenn die Wahl ausgerufen (Ausschreiben) ist, darf auch Werbung betrieben werden.
Erstellt am 06.02.2006 um 14:31 Uhr von einfachIch
hallo @viktor,
wo steht das nicht schon vor dem wahlausschreiben damit begonnen werden darf ? ich habe hier schon vereinzelt gelesen, dass es durchaus möglich ist mit den vorschlagslisten auch schon vor dem wahlaushang zu beginnen. dieses wäre dann ja auch eine art werbung ?!
Erstellt am 06.02.2006 um 14:39 Uhr von viktor
Genaugenommen kennen ich keinen Termin, der eine Grenze darstellt. Im Zuge der demokratischen Meinungsfreiheit kann jeder immer sich auch zu Betriebsratswahlen äußern.
Naturgemäß beginnt die Werbung um oder für einzelne Kandidaten oder Listen dann, wenn die Wahl ausgeschrieben ist.