Erstellt am 04.02.2006 um 22:36 Uhr von Heini
Bei der Wahl werden nur die Mitglieder des Betriebsrates gewählt.
Organisieren muss der BR sich selber.
§ 26 BetrVG
Vorsitzender
(1) Der Betriebsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
(2) Der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse. Zur Entgegennahme von Erklärungen, die dem Betriebsrat gegenüber abzugeben sind, ist der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt.