Erstellt am 03.02.2006 um 23:23 Uhr von otto
Guten Abend Berkay,
gehe ich recht in der Annahme, dass mit "BR-Vorstand" der Wahlvorstand gemeint ist?
Wenn diese Vermutung richtig sein sollte, stehen Sie - nach Ihrer Schilderung - vor BR-Wahlen, die möglicherweise nichtig oder zumindest anfechtbar sind. Eine Anfechtung ist allerdings erst möglich, wenn die BR-Wahl stattgefunden hat.
In Ihrer völlig verworrenen Situation werden Sie ohne kompetente juristische Beratung nicht weiter kommen. Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Gruß otto
Erstellt am 03.02.2006 um 23:31 Uhr von Berkay26
DAnke für die schnelle antwort!!
BR- Vorstand ist der heutige Betriebratsvorsitzender
Also die Wahlen sind im März! So verworren ist es aber garnicht! Finde ich!
WIr " die die gestrichen worden sind" überlegen ob es sich lohnt dagegen anzugehen mit anwalt und so weiter.
Die Frage ist eigentlich!! Muß die Liste der, ich sage mal, " kandidierenden "nicht nach Ablauf der Frist dem Wahlvorstand gegeben werden. Oder kann sie beliebig lange beim Vorsitzendem bleiben.??
Erstellt am 04.02.2006 um 08:57 Uhr von Fayence
Hallo Berkay26,
generell kann keine Liste sondern nur eine Wahl angefochten werden.
Wohl aber kann eine einstweilige Verfügung gegen den Wahlvorstand erwirkt werden, wenn sich bereits im Ablauf der Wahl Hinweise auf die fehlerhafte Durchführung der Wahl ergeben.
Weiter hilft Dir vielleicht dieser Link:
http://www.bertelsmann-gaebert.de/ordner/aufsaetze/aufsaetze-pdf/wahlanf.pdf
Erstellt am 04.02.2006 um 11:27 Uhr von Ramses II
Berkay,
leider lässt sich aus Deinem Beitrag allenfalls erahnen was sich möglicherweise zugetragen hat.
Was ich nicht verstehe ist warum der BR-Vorsitzende zu einem Zeitpunkt auf Kandidatenfang geht wo die Einreichungsfrist bereits abgelaufen ist.
Wenn aber (was nach Deinem Sachvortrag möglich wäre) der BR-Vorsitzende "seine" Liste rechtzeitig eingereicht hat, diese auch vom WV als gültig angesehen wurde und der BR-Vorsitzende danach boch mit der Liste rumläuft (was keinen Sinn ergibt), dann ist es selbstverständlich dass Ihr Euch nicht auf der Kandidatenliste wiederfindet. Ein Anfechtungsgrund wäre damit nicht gegeben.
Erstellt am 04.02.2006 um 14:35 Uhr von Susi Sorglos
ich weiß es ist gefährlich hier @Ramses II zu wiedersprechen denn der könig aller könige mag das nicht.
wenn der BR-vorsitzende seine liste pünktlich zum 18.01.2006 eingereicht hatte (wenn ?) dann konnte er diese danach gar nicht mehr haben um noch auf stimmenfang zu gehen, denn der wahlvorstand durfte diese nicht wieder herausgeben. hat er dieses jedoch getan ist die wahl ganz sicher anfechtbar !
möglichkeit 2, am 18.01.06 war die 14-tägige frist abgelaufen und keine gültige liste bein wahlvorstand eingereicht. daraufhin verlängerte der WV die frist um eine woche (per aushang !). somit konnte der BR-vorsitzende noch am 25.01.2006 auf "stimmenfang" gehen, da ja die liste nicht eingereicht war. dann seit ihr rechtmäßig auf der liste und die liste ggf. auch gültig.
"Eine AN hat erst heute also am 03.02. durch die Blume erfahren das sie gestrichen wurde!!"
- gestrichen durch wem ?
- wurde er von WV innerhalb 3 arbeitstagen darüber informiert ?
und den verweiß auf die gesetzt den du suchst, findest du in der Wahlordnung zum BetrVG, die du auf dieser seite runterladen kannst. täte dir so wie so gut mal drinn zu stöbern.
Erstellt am 04.02.2006 um 14:50 Uhr von Fayence
Hallo Ramses II,
es sei denn, im ersten Anlauf hätten sich z.B. nicht genügend Kandidaten zur Wahl gestellt und es ist eine Nachfrist gesetzt worden. Käme zeitlich noch hin.
Dann hätte Wahlvorstand aber die Belegschaft informieren müssen. Vermute mal, dieses Wissen war dem BRV sehr exklusiv vorbehalten.
@Berkay oder ist diese Info -Nachfrist- vielleicht an Dir vorbeigangen? Falls ja, bleibt die Art und Weise der "Kandidaten-Rekrutierung" mehr als fragwürdig.
Bestehen seitens der Beschäftigen erhebliche Zweifel an einem korrekten Wahlablauf, würde ich von einer einstweiligen Verfügung gegen den Wahlvorstand Gebrauch machen. Ist aus meiner Sicht in diesem Fall die sinnvollste Lösung! Zumindest ist damit das Risiko einer erfolgreichen Wahlanfechtung minimiert und das dürfte/sollte im Interesse aller Beteiligten sein.
Erstellt am 04.02.2006 um 14:56 Uhr von Susi Sorglos
hallo Fayence,
aber du gibst mir auch recht, das wenn sich im ersten anlauf nicht genug kandidaten gestellt hätten, der wahlvorstand die eingereicht liste nicht hätte zurückgeben dürfen ! oder ?
und der wahlvorstand hätte die fristverlängerung in gleicher weise wie den wahlaushang veröffentlichen müssen ! ?
Erstellt am 04.02.2006 um 15:36 Uhr von Ramses II
Faxyence,
deshalb hatte ich ja geschrieben, dass sich allenfalls erahnen lässt, was da gelaufen ist.
Möglicherweise hat es auch eine Nachfrist gegeben. Dann könnte der BRV tatsächlich auch am 25.01 noch versucht haben Kandidaten zu rekrutieren. Es wäre ihm aber auch unbenommen Kandidaten wieder zu streichen bevor er die Stützunterschriften sammelt.
Berkay wäre jedenfalls anzuraten zuallererst einmal zu erforschen wer was gemacht hat. Denn so unklar wie seine Darstellung im Augenblick ist wird das kein Gericht überzeugen.
Erstellt am 04.02.2006 um 16:13 Uhr von Fayence
Ramses II,
Du hast nicht nur vermutlich Recht.
Zumindest sollte Berkay jetzt wissen was er zu tun hat und welche Möglichkeiten ihm im Fall der Fälle zur Verfügung stehen.
Vielleicht erschliesst sich der Wahrheitsgehalt Deiner Aussagen ja noch dem Einen oder der Anderen. Es heißt nicht umsonst "nach dem Buchstaben des Gesetzes", nur fällt das Lesen ohne eigene Interpretation manchmal schwer. Das bedarf täglicher Übung und die vermute ich bei Dir. Ich weiß Deine Zeit, die Du in´s Forum investierst jedenfalls zu schätzen!
Gruß Fayence
Erstellt am 04.02.2006 um 17:13 Uhr von Ramses II
Fayence,
so lange es hier Leute wie "Susi Sorglos" gibt werde ich diesem Forum wohl oder übel erhalten bleiben.