Anfechtem?
Hallo Wahlvorstände, Bei unsere BR Wahl wurden viele Teilzeutarbeiter, aushilfen, MiniJober und auch zwei kollegen aus dem mutterschutz von den Wahlhelfer weggeschickt. Jeder sollte, laut Begründumg, im Februar mind 10 tage auf der Arbeit gewesen sein. Nun habe ich weitere Kollegen gefunden, den das auch nicht recht ist. Allerdings Wählten wir schom am 2. März . Kann man da nich was machen? Inzwischem sind wir drei kollegen und haben noch einige in hinterhand, die blos selber nicht anfechten wollem:-( Geht da noch was?
Community-Antworten (1)
17.03.2014 um 09:10 Uhr
Hi Timo,
also der 2 März ist nach meinem Kalender ein Sonntag. wurde bei euch am Sonntag gewählt? ich Zweifel das mal an :)
Wenn es der 3 März war(Montag), dann müsst ihr heut sofort die Wahl anfechten, da die Wahl 2 Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses, angefechtet werden kann. Danach kann man nicht mehr anfechten da die Wahl durch ist..
Nimm dir deine 2-3 Kollegen und geht heute sofort zum Anwalt oder Gewerkschaft wenn vorhanden und lasst euch beraten, dieser soll dann sofort die Anfechtung machen(Heute noch),erwähnt bitte das Datum des Wahlergebnisses, damit er weiß, dass er unverzüglich handeln muss..
Wenn der WV so gehandelt hat wie hier beschrieben von dir, dann fechtet die Wahl bitte an, hier ist nicht nur ein kleiner Fehler gemacht worden, sondern gleich mehrere, ist ja völliger Schwachsinn was der WV da gemacht hat, ist ja schon grobe Manipulation der Wahlen.
Bitte geht unverzüglich zum Anwalt oder besser noch, zur Gewerkschaft und setzt eine Neuwahl an.
Am besten lasst ihr den WV auch durch einen ersetzen der weiß was er tut :)!!
PS:Es könnte natürlich ein paar Erklärungen dafür geben, dass diese Leute wirklich nicht wählen durften, aber wenn du schreibst dass es mit den 10 Arbeitstagen im Februar zu tun hat, kann ich mir nicht vorstellen, dass dies so seine Richtigkeit hat.
Gruß