Erstellt am 02.02.2006 um 21:47 Uhr von otto
Hallo Inko,
Rechtsgrundlage für die "Stützunterschriften": § 14 Abs. 4 BetrVG.
Die Forderung des Gesetzgebers, dass jede Wahlvorschlagsliste eine Mindestanzahl von "Stützunterschriften" nachweisen muss, soll verhindern, dass einzelne Arbeitnehmer/innen, die keinerlei Rückhalt in der Belegschaft haben, sich selbst zu Kandidaten/innen bei einer BR-Wahl küren können. Ohne die gesetzlich vorgeschriebene Zahl von "Stützunterschriften" ist ein Wahlvorschlag rechtlich ungültig (§ 8 Abs. 1 Zif. 3 WahlO).
Gruß otto
Erstellt am 02.02.2006 um 21:49 Uhr von Inko
Vielen Dank für die rasche Antwort..... !!!