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Möchten Wahlhelfer Software auf z.B. tragbaren PC. Muss der AG uns einen zur Verfügung stellen?

V
Vicky
Nov 2016 bearbeitet

Hallo noch mal! ;o)

Der Fall: Wir haben nun den Freischaltungs Code vom W.A.F. für den Wahlhelfer erhalten. Nun ist die Software dazu auf dem PC einer Kollegin installiert. Diese arbeitet 1. etwas ganz anderes als wir und 2. alleine in ihrem eigenen Büro. Wir arbeiten alle in Teams. Ist ja wohl klar das wir jetzt nicht wann immer wir möchten an den PC können. z.B. wenn sie gerade etwas wichtiges zu bearbeiten hat, dann werden wir wohl pech haben.. Die Frage: Bzw dürfen wir vom AG einen PC "verlangen" den wir nutzen können wann immer wir ihn brauchen?

Frage 2: Wenn der BR dann gewählt ist, können diejenigen dann auch "verlangen" das dann die Mitglieder zusammen in ein Büro arbeiten dürfen? Die MA arbeiten fast alle in anderen Abteilungen (aber die gleiche Arbeit). Aber diese können ja dann ihre Arbeit auch zusammen im gleichen Büro arbeiten. Aber das wird wohl dann alleine am AG liegen ob das genehmigt wird, oder?

Wieder mal: vielen vielen Dank im Voraus!!! ;o)) Danke!

Liebe Grüsse, Vicky..

2.85702

Community-Antworten (2)

O
otto

02.02.2006 um 02:42 Uhr

Guten Abend Vicky, Sie haben schon selbst Zweifel, ob die Forderungen/Wünsche des Wahlvorstands bzw. künftigen BR realistisch sind. Der Wahlvorstand hat Anspruch auf eine technische Aussattung, die es ihm ermöglicht, die BR-Wahl zügig und korrekt durchzuführen. Die ständige Verfügbarkeit an einem eigenen PC gehört sicher nicht dazu. Frage meinerseits: Warum haben Sie die W.A.F.-Software an einem PC und nicht in Ihrem Netzwerk installiert? Dann hätten doch jeder Verantwortliche Zugriff. Zu Ihrer Frage 2: Abgesehen von den rechtlichen Aspekten: Hielten Sie es wirklich für sinnvoll, dass alle BR-Mitglieder in einem Team/Büro arbeiten? In § 15 Abs. 1 BetrVG heisst es aus sehr guten Gründen: "Der BR soll sich möglichst aus aus Arbeitnehmern der einzelnen Organisationsbereiche und der verschiedenen Beschäftigungsarten der im Betrieb tätigen Arbeitnehmer zusammensetzen." Sie müssen sich freuen, wenn alle Bereiche - Abteilungen usw. - Ihres Unternehmens im BR vertreten sind. Nur dann erfahren Sie, welche Probleme/Anliegen die Belegschaft hat. Alle BR-Mitglieder in einer Abteilung - das ist ein Alptraum. Die haben schon nach ein paar Monaten keine Ahnung mehr, was im Rest des Betriebs passiert. Gruß otto

V
Vicky

02.02.2006 um 19:05 Uhr

Stimmt! :o))

Vielen Dank!

gruesse vicky

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