Erstellt am 30.01.2006 um 09:11 Uhr von Werner
Hallo Gast,
ja, die Möglichkeit besteht. Der Listenvertreter geht zum WV und zieht die Liste zurück.
Erstellt am 30.01.2006 um 10:40 Uhr von einfachIch
Hallo Werner,
kläre mich auf wenn ich falsch liege. Aber eine eingereichte Liste kann wohl ggf. formell zurückgezogen werden. Aber eine Rückgabe der Liste ist doch rechtlich sicher problematisch ! ?
Es wäre sicher auch hilfreich deine Antwort rechtlich zu "untermauern", dann ist für viele Nutzer auch mehr Sicherheit zur Richtigkeit gegeben.
Danke
Erstellt am 30.01.2006 um 12:05 Uhr von NoLi
Hallo Gast,
das rechtliche "Bauchgrimmen" von einfachIch kann ich sehr gut verstehen.
Ich habe mir nämlich die Frage gestellt: Kann man denn eine einmal eingereichte Liste, einfach so zurückziehen?
Da fängt das Bauchweh an. Der Gesetzgeber u.versch. Gerichte haben, aus gutem Grund, z.Bsp. das Zurückziehen von Kandidaturen (einzelner Personen) faktisch ausgeschlossen (siehe FITTING §14 Rdnr. 54 + 56). Auch wird immer wieder betont, dass "der Wahlvorschlag der Vorschlag aller ist die ihn unterzeichnet haben", so dass ein Rückzug zumindest von ALLEN Unterzeichnern und Bewerbern schriftlich zu genehmigen wäre. Lass sich nur Einen quer stellen und du bist der Katz.
Ich kann bezüglich rechtlicher Absicherung leider auch nur auf die oben genannte Kommentierung verweisen.
Zumindest aber gibt es in der Wahlordnung eine eindeutige FormuLierung:
"Der Listenvertreter ist nicht befugt einen beim Wahlvorstand eingereichten Wahlvorschlag zurückzunehmen, denn er hat keine Verfügungsbefugnis über den Wahlvorschlag" Fitting §6 WO Rdnr.11 letzter Satz (Entsch. BVerwGE 48, 317)
Es bleibt die Frage wer ist denn dann berechtigt.
Also, Zurückname einer Liste mit Sicherheit nicht unproblematisch.
Gruss NoLI
Erstellt am 30.01.2006 um 13:37 Uhr von Werner
Hallo,
meine erste Antwort stützte sich auf die Aussage unseres WV-Vorsitzenden.
Habe jetzt über unseren Rechtsanwalt die richtige Vorgehensweise erfragt.
Der Listenführer braucht die Unterschriften sämtlicher Kandidaten unter einem schriftlichen Rückzugsantrag.
Erstellt am 30.01.2006 um 13:44 Uhr von NoLi
Hallo Werner,
ich würde um ganz sicher zu gehen auch die Stützunterzeichener unterschrteiben lassen, um auch hier jeden Anfechtungsgrund auszuschliessen.
NoLi