Hallo,

benötige wiedereinmal dringend Hilfe. Folgende Situation:

Unser Wahlvorstand hat die Betriebsratswahlen noch nicht öffentlich bekannt gegeben bzw. ausgeschrieben. Nachdem einige Kollegen und ich beschlossen haben ebenfalls für die BR zu kandieren, haben wir auch entsprechende Wahlvorkehrungen getroffen und uns bzgl. der Wahlen fit gemacht.

Der Wahlvorstand händigt jedoch anderen interessierten Kandidaten bereits "Stützunterschriftslisten"(?) aus, damit sie bereits Unterschriften sammeln können. Desweiteren erklärt er, dass man sich als Kandidat nur aufstellen lassen kann, wenn man die erforderlichen Stützunterschriten einholt. Soweit so gut. Jedoch erklärt er weiterhin, dass jeder Wahlberechtigte mehrere sogenannte "Stützunterschriftslisten" unterzeichnen kann. Wenn man die erforderliche Anzahl an Unterschriften einholt, wird man dann in eine Wahlvorschlagsliste aufgenommen, die dann gleichzeitig die Wahlliste wird.

Diese Auskunft kann doch nicht rechtens sein. Meines Wissens nach kann jeder Wahlberechtigte doch nur einen bestimmten Wahlvorschlag unterstützen und nicht die einzelnen Kandidaten auf einer separaten "Stützunterschriftsliste". Wie will er denn dann alle Bewerber auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag bringen, um damit eine Persönlichkeitswahl dürchführen zu können? Die entsprechenden Stützunterschriftslisten sind doch ungültig, da die Unterzeichnen doch nicht den kompletten Wahlvorschlag unterzeichnet haben, oder?

Was kann wir als Kandidaten einer eigenen Liste dagegen unternehmen? Wir möchte eine ordnungsmäßige Durchführung der Wahl.

Vielen Dank.