Leitende Angestellte - muss der WV der GL mitteilen, dass die leitenden Angstellten nicht wählen dürfen?
Muss unser Wahlvorstand der GL schriftlich mitteilen, dass die leitenden Angestellten nicht wählen dürfen? Bitte um dringende ANtwort
Community-Antworten (1)
27.01.2006 um 15:35 Uhr
Nein muß er nicht, steht im BetrVG
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