Unterstützer-Unterschrift(en) bei Listenwahl - kann man mehr als eine Liste unterstützen?
Kann ich mehr als eine Liste mit meiner Unterschrift unterstützen ?
Community-Antworten (2)
27.01.2006 um 13:05 Uhr
nein, das geht nicht!
28.01.2006 um 14:45 Uhr
hallo,
hier steht es genau:
Bei der Unterzeichnung von Wahlvorschlägen handelt es sich um einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärungen. Ein Zurückziehen von Unterschriften durch Unterzeichner ordnungsgemäß eingereichter Wahlvorschläge ist daher nicht zulässig (BAG 1. 6. 66, AP Nr. 2 zu § 6 WO; LAG Hamm 15. 10. 65 – 4 TaBV 12/65; teilweise a. A. BVerwG 1. 3. 84, AuR 84, 380, das den Widerruf von Unterschriften auf einem Wahlvorschlag bis zur Einreichung des Wahlvorschlags gegenüber dem WV als zulässig ansieht, zugleich aber darauf hinweist, daß bei einem dadurch entstandenen Unterschreiten der notwendigen Zahl von Unterschriften der entstehende Mangel des Wahlvorschlags nicht heilbar ist). Die Zurücknahme der Unterschrift eines Unterzeichners berührt somit die Gültigkeit eines bereits eingereichten Wahlvorschlags nicht (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 WO ). Hat allerdings ein Wahlberechtigter mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so muß er auf Aufforderung des WV spätestens vor Ablauf von drei Arbeitstagen erklären, welche Unterschrift er aufrechterhält (vgl. § 6 Abs. 5 WO ). Aus der Aufforderung an den Doppelunterzeichner muß sich deutlich ergeben, wozu der Angeschriebene aufgefordert wurde. Es ist ferner auf die Folgen hinzuweisen, die sich aus einem Schweigen ergeben (LAG Hamm 15. 10. 65, a. a. O.). Das Aufforderungsschreiben kann sich auch an ausländische AN in deutscher Sprache richten (LAG Hamm 17. 5. 73, DB 73, 1403). Das Verfahren nach § 6 Abs. 5 WO bei Doppelunterzeichnungen ist auch zu beachten, wenn der Listenvertreter Erklärungen wahlberechtigter AN einreicht, auf denen sie ihre zuvor geleistete Unterschrift auf einem anderen Wahlvorschlag zurückziehen (BAG 1. 6. 66, AP Nr. 2 zu § 6 WO). Der WV verstößt selbst dann gegen die WO, wenn er die Doppelunterzeichner lediglich – ohne Fristsetzung – auffordert, sich im WV-Büro zu melden (LAG Hamm 12. 11. 65 – 5 TaBV 17/65). Unterbleibt eine fristgerechte Erklärung des AN, dem eine Aufforderung des WV nach § 6 Abs. 5 WO zuging, so wird sein Name auf der zuerst eingereichten Vorschlagsliste gezählt und auf allen übrigen Wahlvorschlägen gestrichen (vgl. § 6 Abs. 5 WO ).
mfg
Verwandte Themen
BR-Wahl 2010 - Wahlvorschläge und Stützunterschriften
ÄlterNun habe ich den Posten des Wahlvorstandes an der Backe und bei einer Frage finde ich keine eindeutige Antwort und wende mich daher an das Forum ... Hier die Facts ... 35 Mitarbeiter => 3'er G
Betriebsratswahl Vorschlagliste nachträglich geändert
ÄlterWir haben demnächst Betriebsratswahl, ich bin im Wahlvorstand. Auf einer Vorschlagsliste stehen 8 Kandidaten. Es wurden schon ausreichend Unterstützer Unterschriften geleistet. Auf der Vorschlagliste
Listenvertreter als Sprecher
ÄlterHier Georg Ich habe ein Handbuch zur fehlerfreien Wahldurchführung und da steht unter "Listenvertreter als "Sprecher" der Wahlvorschläge" Listenvertreter oder Sprecher des Wahlvorschlages kann n
Wieviele Unterstützerstimmen brauchen wir bei Listenwahl??
ÄlterWieviele Unterstützerstimmen brauchen wir bei Listenwahl?? Hallo erst mal ich arbeite in einem Betrieb mit etwas über 200 Mitarbeitern und es stehen BR Wahlen an. Da wir in einem entfernten Betrieb
Kann man mir eine Stützliste durch falsche Unterstützer kaputt machen?
Älterhallo alle zusammen! kann eine stützliste abgelehnt werden , wenn einige unterstützer unter gedächtnisverlust leiden, bzw über den sinn und zweck ihrer stützunterschrift auf einmal falsch informiert