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Außendienstmitarbeiter (Briefwahl) - wann müssen diese Unterlagen zugeschickt werden?

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Steff
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, müssen unsere Außendienstler am Tag der Veröffentlichung der Vorschlagslisten alle Unterlagen für eine Briefwahl zugeschickt bekommen oder reicht es, Sie bei einer Besprechungsrunde im Hause über alles zu informieren? Sie hätten dann 2 Tage Zeit für ihre Stimmabgabe. Halte ich dann die Fristen ein oder wird die Wahl anfechtbar?

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Community-Antworten (2)

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Frank B.

27.01.2006 um 13:13 Uhr

Dies legt der WV fest, er beschließt für welche Personen oder Betriebsteile die Briefwahl vorgenommen wird. Auf eine Besprechungsrunde würde ich nicht warten, was ist wenn jemand krank oder anderweitig verhindert ist?

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Fayence

27.01.2006 um 20:24 Uhr

Hallo Steff, wahlberechtigten MA ist das Wahlausschreiben dann unaufgefordert durch den WV zuzustellen, wenn bekannt ist, dass sie zum Zeitpunkt der Wahl nicht im Betrieb anwesend sein werden. 2 Tage Zeit für die Stimmabgabe ist auf alle Fälle nicht ausreichend, da die Stimmabgabefrist eingehalten werden muss. Dieser Termin muss bzgl. schriftl. Stimmabgaben ebenfalls im Wahlausschreiben benannt werden. Der Briefwähler ist für den zeitgerechten Eingang selbst verantwortlich. Weiteres § 24 und folgende WO - Schriftliche Stimmabgabe.

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