Zu viele leitende Angestellte akzeptiert -was tun?
Es ist spät, und ich habe im Forum nix gefunden.
Wir haben als Wahlvorstand die vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Leitenden Mitarbeiter akzeptiert und ihm das schriftlich mitgeteilt . Die Wahl (=Wahlausschreiben samt Wählerliste) ist allerdings noch nicht eingeleitet.
Wir haben auf jeden Fall sieben LG. Bei zwei Mitarbeiternn (stellvertretender Chefredakteur einer Tageszeitung, der da der Chef im Grunde nie da ist, an oberster Stelle steht, obwohl wenig Kriterien auf ihn zutreffen, und: Vertriebsleiter) bestehen aber bei uns plötztlich Zweifel.
Die Frage:
Wenn wir die mit dem AG beschrochenen LG beibehalten, was kann uns als Wahlvorstand passieren? Im Grunde hätten die beiden betroffenen "LG" die Möglichkeit, Einspruch gegen die Wählerliste zu erheben. Dann könnten wir den eventuellen Fehler besteitigen.
Oder müssen wir bei Zweifeln bereits jetzt handeln? Wir gehen davon aus, dass die beiden keinen Enspruch erheben, da sie kein Interesse am BR haben.
Community-Antworten (2)
28.01.2006 um 12:15 Uhr
Hallo Norden, wie ist Deine Aussage bzgl. "die beiden MA haben kein Interesse am BR" zu werten? Glaubt ihr, sie möchten sich im Hinblick auf Arbeitnehmer Interessen nicht vertreten lassen oder bezieht Ihr Euch auf die potentielle Mitarbeit im BR? Ich würde die Wählerliste so veröffentlichen, wie bereits aufgestellt. Legen die Zwei Widerspruch ein, haben sich obige Fragen geklärt. Nicht ohne Grund, wird seitens des BetrVG eine Widerspruchsmöglichkeit eingeräumt.
28.01.2006 um 12:20 Uhr
Bei Tendenzbetrieben ticken mitunter auch die Uhren bei leitenden Angestellten anders.
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