Erstellt am 26.01.2006 um 13:16 Uhr von norbert
sie dürfen als Wähler an der BR-Wahl teilnehmen, wenn sie einen Arbeitsvertrag - auch wenn es ein Praktikantenvetrag ist- haben, dem Direktionsrecht des Arbeitsgebers unterliegen und natürlich am Wahltag noch einen bestehenden Arbeitsvertrag besitzen