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Kann man ohne Festvertag für den Betriebsrat kandidieren?

L
Lars
Nov 2016 bearbeitet

Dürfen Auszubibldende bzw Gesellen, die noch keinen Festvertrag besitzen, also noch in der Luft hängen,als Betriebsrat kanidieren?

Gruß Lars.

3.09703

Community-Antworten (3)

V
viktor

25.01.2006 um 14:51 Uhr

auf das Vertragsverhältnis kommt es nicht an. Wer am Wahltag im Sinne eines Arbeitnehmers laut BetrVG tätig ist und 18 Jahre alt ist darf wählen.

Auch Azubis dürfen also wählen und auch befristet Beschäftigte.

S
seton008

25.01.2006 um 15:47 Uhr

Azubis dürfen also wählen, aber dürfen Sie sich auch wählen lassen, zum beipiel als Jugendvertreter? Sie haben doch mit ihrem Azubi-Vertrag einen befristeten Vertrag - was passiert, wenn die Ausbildung fertig ist, und der Azubi nicht übernommen wird? Das beisst sich doch, oder?

P
pippa

25.01.2006 um 15:57 Uhr

Bzgl. der Azubis schau mal unter http://www.lexisnexis.de/downloads/infodienst_02_05.pdf. Generell ist es so, dass bei befristeten wählbaren Arbeitnehmern der Arbeitsvertrag wie geplant ausläuft, der Mitarbeiter scheidet dann aus dem BR aus

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