Erstellt am 25.01.2006 um 13:51 Uhr von viktor
auf das Vertragsverhältnis kommt es nicht an. Wer am Wahltag im Sinne eines Arbeitnehmers laut BetrVG tätig ist und 18 Jahre alt ist darf wählen.
Auch Azubis dürfen also wählen und auch befristet Beschäftigte.
Erstellt am 25.01.2006 um 14:47 Uhr von seton008
Azubis dürfen also wählen, aber dürfen Sie sich auch wählen lassen, zum beipiel als Jugendvertreter? Sie haben doch mit ihrem Azubi-Vertrag einen befristeten Vertrag - was passiert, wenn die Ausbildung fertig ist, und der Azubi nicht übernommen wird?
Das beisst sich doch, oder?
Erstellt am 25.01.2006 um 14:57 Uhr von pippa
Bzgl. der Azubis schau mal unter http://www.lexisnexis.de/downloads/infodienst_02_05.pdf.
Generell ist es so, dass bei befristeten wählbaren Arbeitnehmern der Arbeitsvertrag wie geplant ausläuft, der Mitarbeiter scheidet dann aus dem BR aus