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Chef droht mit Kündigung, wenn ich mich zur Betriebsratswahl auftstellen lasse - ist das nach § 119 BetrVG strafbar?

C
Chris
Nov 2016 bearbeitet

Ich arbeite in der Buchhaltung und bei uns finden demnächst Betriebsratwahlen statt. Da meine Kollegen mich gerne als Mietglied im Betriebsrat sehen würden und auch ich mir diese Tätigkeit vorstellen könnte, spiele ich mit dem Gedanken mich aufstellen zu lassen. Als mein Vorgesetzter davon erfuhr, teilte er mir in einem persönlichen Gespräch mit, wenn ich mich zur Wahl stellen würde. könnte ich mit meiner vorherigen Kündigung rechnen. Wie soll ich mich da nun verhalten???

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Community-Antworten (4)

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otto

23.01.2006 um 23:22 Uhr

Hallo Chris, das ist schon ziemlich starker Tobak von Ihrem Vorgesetzten. Man kann darin durchaus den Straftatbestand "Behinderung bzw. Beeinflussung der BR-Wahl" (§ 119 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG sehen. Wie sollen Sie sich verhalten? Rechtlich werden Sie vom "Zeitpunkt der Aufstellung des Wahlvorschlags" bereits den speziellen Kündigungsschutz des § 15 Abs. 3 KSchG haben. Sie sollten sich also möglichst schnell - im Verborgenen - mit anderen zusammentun und gemeinsam einen Wahlvorschlag organisieren und diesem zum frühest möglichen Zeitpunkt beim Wahlvorstand einreichen. Ich kann Sie zu einer Kandidatur nur ermutigen. Unsere Betriebsverfassung kann nur funktionieren, wenn möglichst viele couragierte Arbeitnehmer/innen mitmachen und sich nicht ducken. Gruß otto

V
viktor

24.01.2006 um 09:43 Uhr

Ich stimme Otto voll und ganz zu!!!!

Kandidieren!!

G
Grüni

24.01.2006 um 13:21 Uhr

Hallo Chris,ich hatte das gleiche Gespräch vor ca.12 Jahren mit meinem damaligen Chef.Ich kann Otto voll und ganz zustimmen.Außerdem habe ich es bis heute nicht bereut,mein damaliger Chef ist allerdings schon seit einigen Jahren Geschichte.

Gruß Grüni

C
Chris

25.01.2006 um 17:31 Uhr

Vielen Dank für die schnllen Antworten. Ich hatte zwischendurch noch ein Gespräch mit meinem Chef, der nun seine Androhung etwas abstufte. Auf eine interen Versetzung, da er es auf keinen Fall dulden würde dass jemanden aus der Buchhaltung im Betriebsrat tätig ist. Kann bzw. darf er das überhaupt. Vermutlich wird er mir ab sofort das Leben eh schwieriger machen, egal wie ich mich entscheiden werde.

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