Dürfen Aushilfen in den BR gewählt werden?
Sind Aushilfen (Mit Arbeitsvertrag aber nur geringfügig beschäftigt, d.h. nur ein paar Stunden die Woche und das auch nicht jeden Tag) bei der BR Wahl auch Wählbar? Wir haben sie auf unserer Wählerliste (geht Donnerstag raus) mit aktiv Wahlberechtigt gekennzeichnet. Ist das richtig?
Community-Antworten (3)
23.01.2006 um 16:05 Uhr
Siehe hierzu § 5 und 8 BetrVG
23.01.2006 um 17:49 Uhr
Hallo AnMaAn,
eindeutig ja zur Wahlberechtigung und auch zur Wählbarkeit (sofern länger als 6 Monate dem Betrieb zugehörig), denn wichtig ist nur die vertragliche Bindung und nicht Umfang der Arbeitszeit oder Höhe der Bezahlung.
Gruss NoLi
23.01.2006 um 22:20 Uhr
Vielen Dank für die schnelle Antwort, hat uns sehr geholfen
Verwandte Themen
Aushilfen Betriebsratsgröße
ÄlterHallo, ich bin im Wahlvorstand und habe gerade ein Seminar bekommen.In diesem Seminar habe ich gelernt, das Aushilfen von einem kompletten Jahr % mäßig zur Mitarbeiterzahl gezählt werden, wenn nach al
Werden Aushilfen ( 400 Euro) als volle Mitarbeiter bei der Betriebsratswahl gezählt?
ÄlterHallo, wir haben zur Zeit 39 Festangestellte Mitarbeiter und 12 Aushilfen ( 400 Euro ) Der derzeitige Betriebsrat besteht aus 3 Mitgliederen. Meine Frage: Wenn wir 2010 wählen, muß man die 12 Aushilf
Wahlen für Aushilfen
ÄlterHallo, ein paar Fragen. wir habe die Wahlen für Aushilfen am 11-12.03.06 von 6-8 Uhr und am 18-19.03.06 festgesetzt. Es gibt aushilfen die arbeiten an den ersten zwei Wochenenden andere an den l
Betriebsratswahl - Dürfen Aushilfen etc. auch wählen ??
ÄlterHallo zusammen! Kann mir jemand beantworten, ob Aushilfen, ABM-Kräfte und FÖJler (Freiwilliges Ökologisches Jahr) an der Betriebsratswahl teilnehmen dürfen? Danke schon mal. Gruß
BR Wahl 2010 - ger. beschäftigte Aushilfen +...
ÄlterBR Wahl 2010 - Thema geringfügig beschäftigte Aushilfen max. 40-65 Stunden im Monat. a) wenn sie zum Zeitpunkt der Wahl 6 Monat eim Betrieb gearbeitet haben, bzw. auch danach noch weiter beschäf