Dürfen Aushilfen in den BR gewählt werden?
Sind Aushilfen (Mit Arbeitsvertrag aber nur geringfügig beschäftigt, d.h. nur ein paar Stunden die Woche und das auch nicht jeden Tag) bei der BR Wahl auch Wählbar? Wir haben sie auf unserer Wählerliste (geht Donnerstag raus) mit aktiv Wahlberechtigt gekennzeichnet. Ist das richtig?
Community-Antworten (3)
23.01.2006 um 16:05 Uhr
Siehe hierzu § 5 und 8 BetrVG
23.01.2006 um 17:49 Uhr
Hallo AnMaAn,
eindeutig ja zur Wahlberechtigung und auch zur Wählbarkeit (sofern länger als 6 Monate dem Betrieb zugehörig), denn wichtig ist nur die vertragliche Bindung und nicht Umfang der Arbeitszeit oder Höhe der Bezahlung.
Gruss NoLi
23.01.2006 um 22:20 Uhr
Vielen Dank für die schnelle Antwort, hat uns sehr geholfen
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