Erstellt am 22.01.2006 um 13:43 Uhr von BR-Toni
Hallo Hojo,
nein hat er nicht.
Denn nach ausscheiden aus dem Betrieb springt sofort sein Stellvertreter für ihn ein und nach rückkehr hat dieser keinen Anspruch auf seine alte Stellung..........wäre ja noch schöner!
Gruß BR-Toni
Erstellt am 23.01.2006 um 07:13 Uhr von Frank B.
Für einen befr. AV gilt mit Ablauf der Frist das Arbeitsverhältnis als beendet, somit endet auch sein BR- Mandat.
Wird er nach drei Monaten wieder eingestellt ist dies ein neues Arbeitsverhältnis und er kann dann nach 6 Monaten wieder kandidieren.
Erstellt am 23.01.2006 um 09:36 Uhr von Gevatter
Das finde ich jetzt ein wenig verwirrend. Wie ist denn dieser Fall zu Stande gekommen ? Was für eine Befristung soll denn das gewesen sein ? Die letzten BR Wahlen liegen doch 4 Jahre zurück.
Erstellt am 23.01.2006 um 09:57 Uhr von Bernd
Wieso ist das verwirrend?
Erstens steht doch nicht fest dass die letzetn Wahlen vier Jahre zurückliegen und zweitens spricht doch nichts dagegen dass der AN vor vier Jahren bereits passives Wahlrecht hatte.