Betriebsrat nach Wiedereinstellung
Wie verhält es sich mit einem AN im BR, dessen befristeter Arbeitsvertrag ausgelaufen ist (Entlassung) und nach 3 Monaten wieder eingestellt wird. Ist dieser AN wieder im Betriebsrat?
Community-Antworten (4)
22.01.2006 um 14:43 Uhr
Hallo Hojo, nein hat er nicht. Denn nach ausscheiden aus dem Betrieb springt sofort sein Stellvertreter für ihn ein und nach rückkehr hat dieser keinen Anspruch auf seine alte Stellung..........wäre ja noch schöner! Gruß BR-Toni
23.01.2006 um 08:13 Uhr
Für einen befr. AV gilt mit Ablauf der Frist das Arbeitsverhältnis als beendet, somit endet auch sein BR- Mandat. Wird er nach drei Monaten wieder eingestellt ist dies ein neues Arbeitsverhältnis und er kann dann nach 6 Monaten wieder kandidieren.
23.01.2006 um 10:36 Uhr
Das finde ich jetzt ein wenig verwirrend. Wie ist denn dieser Fall zu Stande gekommen ? Was für eine Befristung soll denn das gewesen sein ? Die letzten BR Wahlen liegen doch 4 Jahre zurück.
23.01.2006 um 10:57 Uhr
Wieso ist das verwirrend?
Erstens steht doch nicht fest dass die letzetn Wahlen vier Jahre zurückliegen und zweitens spricht doch nichts dagegen dass der AN vor vier Jahren bereits passives Wahlrecht hatte.
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