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BR-Wahl - müssen wir unser chinesisches Aussen-Büro darüber informieren?

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sun2103
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Wir haben ein Aussen-Büro in China mit 5 chinesischen Angestellten! Müssen wir die auch über unsere Betriebsratswahl informieren??? Die sind alle paar Monate mal hier und einer von uns mal dort! Aber sie kennen (bis auf 2-3 Kollegen) nicht alle unsere Mitarbeiter (insgesamt 180 Personen) hier im Haus! Wie verhalten wir uns denen gegenüber??? LG sun

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Community-Antworten (4)

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viktor

20.01.2006 um 13:06 Uhr

Diese Personen sind nicht wahlberechtigt.

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sun2103

20.01.2006 um 13:09 Uhr

warum nicht???

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viktor

20.01.2006 um 13:30 Uhr

Ich empfehle das Studium der Kommentare zum BetrVG zum § 1 BetrVG. Das offensichtlich recht umstrittene Rechtsgebiet, ist sehr umfangreich und vielschichtig. Ich war zunächst davon ausgegangen, das das Büro in China wohl recht eigenständig ist (zu sein scheint; nur wenige Tage Kontakt im Jahr)und die Mitarbeiter einen Arbeitsvertrag mit diesem Büro haben (?)

S
sun2103

20.01.2006 um 17:25 Uhr

Hallo Viktor... sorry, dass ich jetzt erst antworte... hmmm, muss mich Montag dann erstmal nochmal genauer informieren....aber ich denke mal, sie sind bei uns angestellt und nicht in dem Büro in China! Sie stehen jedenfalls bei uns mit auf der Personalliste drauf! Werd mich aber wie gesagt Montag nochmal informieren! Danke schonmal und ein schönes WE LG sun

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