Stützunterschrift -wieviele sind erforderlich?
wie ist das mit stützunterschriften werden die errechnet nach anzahl der mitarbeiter oder muss jeder kandidat nur eine unterschrift haben? und wieviele Kandidaten kann ich unterstützen? wir wählen im normalen verfahren.
Community-Antworten (1)
18.01.2006 um 18:17 Uhr
Stützunterschriften beziehen sich immer nur auf den gesamten Wahlvorschlag=Liste und nicht auf den/die Kandidaten. Auf einer Liste kann auch nur ein Kandidat stehen. Wie viel Stützunterschriften für einen gültigen Wahlvorschlag erforderlich sind, ergibt sich aus dem §14 BetrVG Abs. 4. Eine Stützunterschrift kann nur für einen Wahlvorschlag geleistet werden.
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