Erstellt am 16.01.2006 um 05:26 Uhr von Michael-W
Auch hier gilt....
Einfach mal in die Wahlordnung gucken. Im Zweifelsfall kannst Du sie bei der Gewerkschaft holen.
Bei neu gegründeten Unternehmen kommt es darauf an wie neu. Jünger als 1/2 Jahr... dann alle (die sonst auch in Frage kommen). Älter als 1/2 Jahr, dann die MA die schon ein halbes Jahr im Betrieb tätig sind.
Wahlordnung ist das Zauberwort.
Gruss
Michael-W