Bildung eines Betriebsrates in einer Außenstelle
Hallo!Es geht um einen Verbrauchermarkt, der von einem Mitbewerber übernommen wurde.Unter dem Firmennamen des alten Marktes gab es einen Gesamtbetriebsrat. Aus diesem Markt war aber keiner Mitglied des Betriebsrates. Jetzt sollen vier Verkäuferinnen den Betriebsrat bilden, die vom alten Betriebsrat schon benannt wurden. Viele sind damit aber nicht eiverstanden und würden jetzt wissen wie sie sich verhalten müssen. Viele der Verkäuferinnen haben andere Favoriten auf ihrer Liste.Ich bedanke mich jetzt schon für Ihre Bemühungen.
Community-Antworten (1)
13.01.2006 um 23:15 Uhr
Hallo ricky, ganz schlau werde ich aus Ihrer Frage nicht:
- Gab es denn in dem Verbrauchermarkt vor (!) der Übernahme einen eigenen BR oder gab es - vor der Übernahme - einen BR, der für mehrere Verbrauchermärkte zuständig war?
- Ist der Verbrauchermarkt nach (!) der Übernahme ein eigenständiger Betrieb oder ein unselbständiger Betriebsteil des Übernehmers? Was auf jeden Fall nicht geht, ist, dass ein BR vier Mitarbeiterinnen bestimmt, die den BR bilden sollen. Betriebsräte werden durch Wahlen bestimmt, nicht per Anordnung von irgendwem. Gruß otto
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