Erstellt am 13.01.2006 um 22:15 Uhr von otto
Hallo ricky,
ganz schlau werde ich aus Ihrer Frage nicht:
1. Gab es denn in dem Verbrauchermarkt vor (!) der Übernahme einen eigenen BR oder gab es - vor der Übernahme - einen BR, der für mehrere Verbrauchermärkte zuständig war?
2. Ist der Verbrauchermarkt nach (!) der Übernahme ein eigenständiger Betrieb oder ein unselbständiger Betriebsteil des Übernehmers?
Was auf jeden Fall nicht geht, ist, dass ein BR vier Mitarbeiterinnen bestimmt, die den BR bilden sollen. Betriebsräte werden durch Wahlen bestimmt, nicht per Anordnung von irgendwem.
Gruß otto