Erstellt am 13.01.2006 um 18:04 Uhr von Gevatter
Wann wollt ihr denn die konstituierende Sitzung abhalten ? Die Wahl muß spätestens eine Woche vor Ablauf der Amtszeit des BR über die Bühne gebracht sein. Also sofort Termin ändern, ansonsten macht ihr euch ein verdammtes Problem, wenn ihr in eine BRlose Zeit kommt.
Erstellt am 13.01.2006 um 20:45 Uhr von ferdi
Der alte BR ist solange im Amt bis der neu gewählte durch die konstituierende Sitzung das Amt übernimmt.
ferdi
Erstellt am 13.01.2006 um 21:13 Uhr von Kölner
"Ferdi", schreibe bitte nicht einen solchen Unfug!
Im Zweifel bitte vorher auch lesen und § 21 BetrVG verinnerlichen, dann vielleicht auch eine kommentierte Wahlordnung zu Rate ziehen.
Erstellt am 13.01.2006 um 23:43 Uhr von Gevatter
Kölner's Einwand ist berechtigt. Schon mal über Fristen nachgedacht Ferdi ?