Erstellt am 08.12.2009 um 21:59 Uhr von kriegsrat
ja........................
Erstellt am 09.12.2009 um 09:07 Uhr von rkoch
Ergo: Wahltermin vorverlegen! Es ist jetzt noch mehr als genug Zeit, es gibt also keinen Grund den Wahltermin nicht ein oder zwei Wochen vor das Amtsende des BR zu verlegen.
Bedenke: Betriebsratslose Zeit heißt im schlimmsten Fall z.B. Kündigungen ohne Anhörung, Interessenausgleich oder Sozialauswahl.
Erstellt am 09.12.2009 um 09:13 Uhr von MonaLisa
@Elfeins,
wär ganz schön beschissen, aber ab dem 4. März 2010 werden eure Kollegen von keinem Betriebsrat mehr vertreten!
Also, wie 'rkoch' richtig sagt, Wahltermin deutlichst (!) vorverlegen!
Übrigens, hat es eine besondere Bewandtnis, dass der 16. April geplant wurde?
Erstellt am 09.12.2009 um 11:51 Uhr von ignition
@all
aber im §21 steht doch "die amtszeit endet spätestens am 31.05.".......?
@monalisa
ist der 04. März oder der 03. April gemeint?
und das mit dem "deutlichst" vorverlegen klappt doch irgendwann auch nimmer. denn wenn ich jedes jahr den termin deutlichst vorverlege, dann bin ich irgendwann beim 01.03. angelangt und muss dann künftig immer am 01.03. wählen.......
?!?!?!?!?
Erstellt am 09.12.2009 um 12:02 Uhr von monalisa
@ignition,
nü sei doch nich so bingelich.........
ja ne, hast natürlich recht, gemeint war der 4. April und 'deutlichst' dürfte doch klar definiert sein, oder?
Aus irgend einem Grund wurde der Wahltermin mal auf diesen frühen Termin gelegt und lässt sich heute nicht mehr verändern. Darum dürfte es um so wichtiger sein, die zukünftigen Wahltermine genauestens zu setzen!
Erstellt am 09.12.2009 um 12:03 Uhr von PTNetty
@ignition
Der neue bereits frühzeitig (vor Ende der laufenden Amtszeit) gewählte BR tritt seine Amtszeit erst an, wenn die reguläre Amtszeit des alten BRs beendet ist. Also quasi nahtloser Übergang, somit bleibt das Datum des Beginns der Amtszeit normalerweise immer das gleiche.
Erstellt am 09.12.2009 um 12:21 Uhr von DonJohnson
PTNetty
Habe wohl ne falsche Email Addy von dir. Kann dir aus diesem Grund das von dir gewünschte nciht noch einmal zumailen :-(
Erstellt am 09.12.2009 um 14:02 Uhr von rkoch
@ignition
Und das "spätestens am 31.05." aus §21 bezieht sich auf den Fall, wenn der fixe Termin noch nicht entstanden ist, sprich wenn außerhalb des regulären Zeitraums gewählt werden musste (wegen erster Wahl oder wegen §13(2) BetrVG). Die Amtszeit eines solchen BR dauert i.d.R. weniger als 4 Jahre, und endet eben spätestens am 31.05., auch wenn zu diesem Zeitpunkt kein neuer BR gewählt wurde. I.d.R. deshalb, weil ein BR, der zum 01.03. des Wahlzeitraums noch nicht 1 Jahr bestanden hat erst in der nächsten Wahlperiode neu gewählt wird. Dessen Amtszeit dauert also bis zu 5 Jahre und 3 Monate (4 Jahre + 1 Jahr Überhang + 3 Monate Wahlperiode s. §13(3) BetrVG). Siehe auch den Fred "Wann genau Amtszeitende des BR?"
Erstellt am 09.12.2009 um 16:10 Uhr von rainbow
Wir haben den letzten BR regulär am 1.3. gewählt - müssten aber dieses Mal aus rein organisatorischen Gründen später wählen. Es kann ja nicht sein, dass wir nun für immer und ewig auf den 1.3. festgelegt sind und damit jegliche Flexibilität verloren haben. Gibt es keine Möglichkeit die Amtszeit des BR regulär zu verlängern, um eine betriebsratslose Zeit zu vermeiden ?
Erstellt am 09.12.2009 um 21:20 Uhr von PTNetty
@rainbow
Änderung Termin wenn:
der BR mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat =>BetrVG §13(2) 3.
bis zu Neuwahlen werden die Amtsgeschäfte durch den zurückgetretenen BR kommissarisch weitergeführt, Neuwahlen, Amtszeitsbeginn neuer BR
Ohne triftigen Grund und nur mal so zwischendurch keine Option!
Sorry hab die Frage nicht anständig gelesen.
Jetzt aber: Verlängern? Nein
Also betriebsratslose Zeit? ja
Erstellt am 09.12.2009 um 22:46 Uhr von Sanne
@Elfeins
Hoffentlich geht das nun...
Da hat man mir geholfen :-)
http://www.br-forum.de/index.php?purl=/showquestion.html&qid=30796&qpage=6&nav=theme&theme=4&keyword=&Site=&Menue=
Gruß Sanne